Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2010

Dabei ist zu unterscheiden zwischen
freier Wohnung:
- Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, ist der ortsübliche Mietpreis zu berücksichtigen. Für Nebenkosten ist der Endpreis am Abgabeort anzusetzen.
- Unter einer Wohnung ist eine geschlossene Einheit von Räumen zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann.
freier Unterkunft:
- Werden Räume überlassen, die keine Wohnung sind, handelt es sich um eine Unterkunft.
Ab dem 1.1.2010 gelten folgende Sachbezugswerte:[1]
Sachbezugswert freie Unterkunft | Monat € | Kalendertag € |
Alte und Neue Bundesländer | 204,00 | 6,80 |
- Heizung und Beleuchtung sind in diesen Werten enthalten.
- Ist der Arbeitnehmer in den Haushalt des Arbeitgebers aufgenommen oder ist die Unterkunft mit mehreren Beschäftigten belegt, vermindern sich die Werte.
LIESEGANG & Partner
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