DPMA: Ab März elektronische Geschmacksmusteranmeldung
Am 1. März 2010 tritt die Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof vom 10. Februar 2010 in Kraft (BGBl. I S. 83).
Durch die Verordnung werden u.a. die Möglichkeiten der elektronischen Anmeldung erweitert. Ab dem 1. März 2010 können nun auch Geschmacksmuster in elektronischer Form angemeldet werden.
Wir melden Ihre Geschmacksmuster künftig elektronisch an, damit Sie schneller eine Eintragung erhalten.
LIESEGANG & Partner
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