Dauerschuldzinsen bei Kreditweitergabe im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Wird ein Darlehen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung von dem Besitzunternehmen aufgenommen und an das Betriebsunternehmen weitergegeben, handelt es sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs[1] nicht um einen durchlaufenden Kredit. Die Darlehenszinsen werden deshalb sowohl bei dem Besitzunternehmen als auch bei dem Betriebsunternehmen dem Gewerbeertrag zur Hälfte[2] hinzugerechnet. Eine Saldierung der Zinserträge mit den Zinsaufwendungen ist beim Besitzunternehmen nicht zulässig.
Steuerlich handelt es sich um einen durchlaufenden Kredit, wenn das weiterleitende Unternehmen keinen eigenen Nutzen aus der Weitergabe ziehen kann. Nach der Auffassung des Gerichts dient das aufgenommene Darlehen auch dem betrieblichen Zweck des Besitzunternehmens. In dem entschiedenen Fall wurde das Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in einem Hotelbetrieb (Betriebsunternehmen) eingesetzt.
Hinweis:
Zur Vermeidung einer doppelten gewerbesteuerlichen Erfassung sollte das Besitzunternehmen die zu finanzierenden Ma
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