
Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitgeber umfassend zu allen Aspekten von Arbeitsverhältnissen und Umstrukturierungen.
Erstellung und Änderung von Anstellungsverträgen
Lassen Sie von uns maßgeschneiderte Anstellungsverträge für Angestellte, Geschäftsführer von GmbH und für Vorstände von Aktiengesellschaften erstellen. Nach Ihren Vorgaben erstellen wir Anstellungsverträge. Diese können befristet oder unbefristet sein, Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigungen regeln oder geringfügige Beschäftigungen betreffen. Auch beraten wir Sie bei Änderungen und Änderungskündigungen. weitere Informationen zur Erstellung von Dienstverträgen
Fragen Sie uns! Wir helfen gern.
Rufen Sie uns an unter Tel. 069-71 67 2 67 0
Klärung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
Auch bei der Klärung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sind wir Ihre erfahrenen und kompetenten Berater. Wir beraten Sie zu den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen und Folgen.
Verträge mit freien Mitarbeitern
Wir erstellen Verträge für freie Mitarbeiter. Dabei beraten wir Sie auf der Grundlage der aktuellen Grundlage des Bundessozialgerichts über die geltenden Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen freien Mitarbeitern und abhängigen Scheinselbstständigen.
Beratung und gerichtliche Vertretung bei Kündigungen
Als Arbeitgeber betreuen wir Sie bei der Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Dies kann entweder einvernehmlich durch den Abschluss einer von uns vorbereiteten Aufhebungsvereinbarung geschehen. Oder wir vertreten Ihre Rechte vor den Arbeitsgerichten.
Weitere Informationen
Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts ist Rechtsanwalt Marco Rössel (069/71 67 2 67 0).
In unserer Musterdatenbank finden Sie für den Bereich des ArbeitsrechtsMuster für Anstellungsverträge etc., die Ihnen helfen werden.