Sociedad Anónima Financiera de Inversión (SAFI, Holding)

Eine Spezialform der S.A. ist die “Sociedad Anónima Financiera de Inversión (Holding)

Firmengründung

Der Gründungsvorgang von etwa 3 Monaten beinhaltet:

  • Unterzeichnung der Geschäftssatzung durch die Gründer des Unternehmens
  • Zulassung durch die staatliche Kontrollstelle (Auditoría Interna de la Nación; staatliche Kontrollbehörde der Aktiengesellschaften Sociedades Anónimas")
  • Registrierung bei dem Nationalen Handelsregister (Registro Nacional de Comercio)
  • Veröffentlichung eines Auszugs der Geschäftssatzung in dem offiziellen Amtsblatt (Diario Oficial) sowie in weiterer Tageszeitung
  • Eintragung bei öffentlichen Behörden (Steuerbehörde, Bank für Sozialfürsorge, Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit, Staatliche Versicherungsbank)

Eine SAFI kann als ein "Unternehmen im Entstehungsprozess" ("sociedad en formación") tätig sein, solange der Gründungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings haften die Gründer während dieser Zeit gemeinsam und solidarisch für Verpflichtungen des Unternehmens.

Zum Zeitpunkt der Geschäftsgründung sind mindestens zwei Gründungsmitglieder notwendig, wobei es später allerdings auch möglich ist, dass das Unternehmen lediglich einen Aktionär hat.

Um unverzüglich (24 Stunden) eine Unternehmung durchzuführen, kann auf Shelf Companies zurückgegriffen werden, um somit den Gründungsvorgang zu umgehen.

SAFIs dürfen innerhalb Uruguays keinen Handel betreiben, obwohl sie bei örtlichen Banken durchaus Konten in ausländischer Währung halten können, ohne dass sie ihren besonderen rechtlichen und steuerlichen Status verlieren würden.

To top

Verwaltung

Das Unternehmen kann durch einen einzigen Verwalter oder einen mehrköpfigen Verwaltungsrat geleitet werden.

Verwalter oder Mitglieder des Verwaltungsrates können sowohl natürliche Personen als auch Rechtspersonen aus Uruguay oder einem anderen Land sein.

Die Anzahl der Verwaltungsratmitglieder und deren Aufgaben (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Direktor, Sekretär, usw.) werden durch die Aktionäre bestimmt.

Normalerweise sieht die gewöhnliche Firmensatzung vor, dass das Unternehmen entweder durch den Vorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden einzeln, oder aber durch zwei der Mitglieder des Verwaltungsrates gemeinsam vertreten wird.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates können Dritte dazu befähigen, sie bei Verwaltungsratsitzungen zu vertreten durch eine einfache Bevollmächtigung in schriftlicher Form, welche nicht beglaubigt sein muss und durch Postweg, Fax oder Email zugehen kann.

To top

Aktien, Hauptversammlung

Aktien können Namenspapiere sein oder dem Inhaber ausgestellt werden und werden durch übertragbare Aktientitel repräsentiert. Die Aktien können auch ohne besondere Beschränkungen über Nennwert emittiert werden.

Das Minimum für das autorisierte Grundkapital beträgt derzeit $ 766.284 (etwa € 27.000). Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Mindestens 5% des autorisierten Grundkapitals sollten bei Einrichtung des Unternehmens integriert sein und bis zu 20 % des Restbetrages sollten hinterher eingezahlt werden. Allerdings besteht keine gesetzliche Frist.

In der Praxis werden die Fonds, welche der Integration des Kapitals entsprechen, nicht dem Investor übergeben, wenn er Aktien einer Shelf company erwirbt.

Das Kapital kann sowohl in uruguayischen Pesos ($), als auch in jeder anderen Währung ausgedrückt werden.

Aktionäre können natürliche oder juristische Personen sein, sowohl wohnhaft in Uruguay, als auch im Ausland. Ausländische Aktionäre bedürfen keiner besonderen Registrierung bei den uruguayischen Behörden.

Eine ordentliche Hauptversammlung muss innerhalb der 180 Tage nach dem Ende des Geschäftsjahres gehalten werden, damit den Angaben zur Buchhaltung und dem Geschäftsgebaren der Direktoren zugestimmt werden kann und Aufsichtsräte für die kommende Periode ernannt oder bestätigt werden können.

Außerordentliche Hauptversammlungen können jederzeit berufen werden, um Angelegenheiten, die nicht der ordentlichen Hauptversammlung vorbehalten sind, zu klären.

Die Versammlungen finden in Uruguay statt, obschon die Aktionäre durch Dritte vertreten werden können. Hierzu bedarf es einer einfachen Bevollmächtigung ohne Beglaubigung, die per Brief, Fax oder Email gesendet werden kann. Eine Bekanntmachung der Hauptversammlung muss mindestens drei Tage lang im Amtsblatt oder einer anderen Zeitung erscheinen, außer wenn die auf der Hauptversammlung erwarteten Aktionäre 100 % des Kapitals repräsentieren.

To top

Besteuerung

SAFIs unterliegen einer einzigen Steuer von 0,3% (drei pro tausend) von ihrem Nettovermögen zu Jahresende, zuzüglich des Teils von Verbindlichkeiten und Fonds, welche stellvertretend für Dritte verwaltet werden und welche die zweifache Höhe des genannten Nettovermögens übersteigen.

Dividenden, Honorare für technische Unterstützung und Tantiemen, welche im Ausland durch die SAFI gezahlt werden, unterliegen nicht der einbehaltenen Besteuerung.

SAFIs müssen in Bezug auf Verbindlichkeiten bei ausländischen Personen am 31.12. jeden Jahres als Agenten der Kapitalertragssteuer agieren, außer wenn diese aus Kredite in Fremdwährung stammen. Der Steuersatz beträgt 2 % für juristische Personen, während für natürliche Personen Steuersätze zwischen 0,7 % und 3 % gelten, die ausschließlich jenseits des Freibetrags von etwa US$ 50.000 anwendbar sind.

Direktoren, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder keine Bezüge erhalten, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Das DBA Deutschland - Uruguay findet auf diese Holdinggesellschaften keine Anwendung (siehe Ziff 1 des Protokolls zum DBA).

To top

Fragen sie uns! Wir beraten sie gern.

Tel. 069-2426620
Fax 069-231643
email@luebeck-gruppe.de
Mandatsauftrag an Rechtsanwalt