Sociedad Anónima (S.A.)

Die “Sociedad Anónima

Gründung

Der Gründungsprozess dauert ca. 3 Monate und erfodert folgende Schritte:

  • Genehmigung des Gesellschaftsvertrages (Satzung = “Estatutos

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Kapital, Aktien und Aktionäre

Das Kapital muss in uruguayischen Pesos ($) angegeben werden. Dennoch kann die Gesellschaft ohne Beschränkungen in jeglicher Währung operieren.

Das Stammkapital ist in Aktien aufgeteilt, die den üblichen internationalen Regelungen entsprechen (z.B. Namens-, Inhaberaktien). Das Mindestkapital beträgt $766.284,- (z.Zt. rund € 23.364,-), es entspricht immer dem zugelassenen Höchstkapital für die S.R.L. Eine Höchstgrenze ist nicht festgelegt.

Aktionäre können sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen sein, unabhängig davon, ob sie in Uruguay ansässig sind oder nicht. Im Falle von ausländischen Aktionären ist keine spezielle Registrierung bei den uruguayischen Behörden notwendig.

Der Kauf und Verkauf von Aktien, die Ausübung des Vorzugsrechts und des Stimmrechts sind seit Anfang 2006 in das Handelsregister einzutragen.

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Organe der Gesellschaft und Bilanzregelungen

Die Organe der S.A. sind das “Directorio

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“Directorio

Das “Directorio

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Bilanzen und Bilanzprüfungen

Am Anfang jedes Jahres müssen die “Directores

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Hauptversammlung

Die Hauptversammlung – es gibt ordentliche und außerordentliche – ist das höchste Organ der S.A. Ihre Beschlüsse sind für alle verbindlich. Pro Jahr muss zumindest eine Ordentliche Hauptversammlung stattfinden. Spätestens 180 Tage nach Abschluss des Geschäftsjahres muss eine Ordentliche Hauptversammlung stattfinden, um die Bilanz und die Geschäftsführung zu genehmigen sowie die “Directores

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Besteuerung

Das in Uruguay erwirtschaftete Nettoeinkommen einer S.A. wird mit einem Einkommenssteuersatz (“Impuesto a la Renta

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Auflösung / Liquidation

Das in Uruguay erwirtschaftete Nettoeinkommen einer S.A. wird mit einem Einkommenssteuersatz (“Impuesto a la Renta

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