Streit mit Ihrem Handelsvertreter?

Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügen über jahrelange Erfahrung insbesondere bei der Berechnung von Ausgleichsansprüchen und diesbezüglicher Prozeßführung.

Wir unterstützen Sie, wenn das Verhältnis zwischen Handelsvertreter und Unternehmer gestört oder bereits eskaliert ist. Dabei haben wir stets im Auge, dass Sie als Unternehmer an wirtschaftlich sinnvollen Lösungen interessiert sind.

 

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Grundlage ist stets eine sorgfältige und kompetente Prüfung des Sachverhalts. Darauf aufbauend versuchen wir, für Sie eine angemessene Lösung ohne gerichtliches Verfahren zu finden. Ist ein Rechtsstreit nicht zu vermeiden oder bereits im Gange, so vertreten wir Ihre Rechte vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.

Streitigkeiten können beispielsweise über die folgenden Punkte entstehen:

Provisionsanspruch des Handelsvertreters

§ 87a HGB regelt die Fälligkeit von Provision und Vorschuss, spätestens mit Ausführung des Geschäfts durch den Unternehmer. Der Unternehmer hat zumindest einen angemessenen Vorschuss zu zahlen, welcher spätestens am letzten Tag des folgenden Monats fällig ist.

Auskunftsanspruch des Handelsvertreters

§ 87c HGB regelt den Anspruch des Vertreters auf einen Buchauszug fordern und ggf. sogar die Bücher des Anbieters, für den er tätig ist, einsehen. Zudem hat er ein umfassendes Auskunftsrecht über die Umstände, welche seine Abrechnung betreffen. Hier wird ebenfalls geregelt, dass die Provisionsabrechnung unverzüglich, spätestens bis zum Ende des nächsten Monats, zu erfolgen hat.

Handelsvertreterausgleichsanspruch

§ 89b HGB regelt den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters. Wird der Handelsvertreter vom Anbieter regulär gekündigt, hat er Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Anbieter aus seiner früheren Tätigkeit erhebliche Vorteile zieht.