Löschungsantrag Marke

Wenn Sie die Marke eines anderen Markeninhabers löschen lassen wollen, so nehmen wir für Sie die Stellung des Antrages und Begleitung des Verfahrens vor.

Der Antrag auf Löschung einer Marke aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes ist für Jedermann, nicht nur für Markeninhaber möglich. Die Löschung kann auf Basis absoluter Schutzhindernisse, oder wegen Nichtbenutzung der Marke beantragt werden.

Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen unter anderem das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft des Markenzeichens für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen, täuschende Angaben und das Bestehen der Marke aus ausschließlich allgemeinsprachlichen Zeichen oder Angaben.

Der Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung der Marke ist erst nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist möglich.

Wir prüfen in Ihrem Auftrag die markenrechtliche Situation und bewerten die Erfolgsaussichten für ein Löschungsverfahren, formulieren die Löschungsbegründung und reichen den Löschungsantrag namens und in Vollmacht bei dem zuständigen Amt ein.

 

Wir beraten Sie zu Markenanmeldung, Markenrecherchen etc.

Hier können Sie sich über Kosten für Markenanmeldungen informieren und uns mit der Markenanmeldung beauftragen.

Wir empfehlen vorab eine Markenrecherche durchzuführen. Hier finden Sie eine Kostenüberischt zu Markenrecherchen und hier können Sie eine Markenrecherche beauftragen.

Gern beraten wir Sie zu Markenanmeldungen und vertreten Sie auch gerichtlich bei Markenverletzungen.

Fragen Sie uns! Senden Sie uns Ihre Fragen zu Marken oder rufen Sie uns an 069-71672670.