Markenverletzung verfolgen

Wir sichern Ihre Marken und kämpfen für Ihre Marken-Rechte.

Der Wert Ihrer Marke muss nicht nur durch qualitativ hochwertige Waren und Dienstleistungen gesteigert werden. Er muss auch gesichert werden, indem Markenverletzungen verfolgt werden. Nur so können Sie sich gegen die Verwässerung des Markenwertes schützen.

Wir recherchieren für Sie aktiv Markenverletzungen, insbesondere im Internet und unterbreiten Ihnen detaillierte Rechercheergebnisse. Sie können entscheiden, gegen welche Markenverletzungen Sie vorgehen wollen.

Fragen Sie uns! Wir helfen gern.

Rufen Sie uns an unter Tel. 069-71 67 2 67 0

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Im Falle einer Markenverletzung wenden wir uns außergerichtlich im Wege einer Abmahnung an den Verletzer und fordern ihn zunächst auf, die Markenverletzung einzustellen und für jeden Fall der Wiederholung eine Vertragsstrafe zu versprechen (strafbewehrte Unterlassungserklärung). Die Kosten dafür hat der Verletzer zu tragen.

Kann außergerichtlich kein Erfolg erzielt werden, beantragen wir auf Wunsch eine Einstweilige Verfügung. Ein solcher gerichtlicher Beschluss ergeht sehr kurzfristig innerhalb von max. drei Tagen. Gerichtskostenvorschuss muss nicht eingezahlt werden. Die Kosten hat der Gegner zu tragen.

Weiterhin setzen wir für Sie Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die durch die Markenverletzung entstanden sind, notfalls gerichtlich durch.

Kosten: nach Zeitaufwand, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

 

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