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Erbrecht Spanien

Wir beraten Sie auf Deutsch und Spanisch zum Erbrecht in Spanien

  • Besitzen Sie eine Immobilie in Spanien?,
  • Fragen Sie sich, was mit Ihrem Eigentum nach Ihrem Tod passieren wird?,
  • Ist es empfehlenswert, ein Testament in Spanien aufzusetzen, wenn man dort Immobilien oder andere Gütern besitz?,
  • Welches Verfahren müssen Sie einschlagen, wenn Sie geerbt haben und der Verstorbene Güter in Spanien besaß?: die Erbschaftsannahmeerklärung,
  • Wie ist das Erbschaftsteuerrecht in Spanien geregelt?,

 

Alle diese Fragen und viele andere werden wir Ihnen kompetent beantworten, um es Ihnen zu ermöglichen, Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

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Das zeitliche Hinausschieben einer Erbregelung schafft Probleme, sowohl zu eigenen Lebzeiten wie auch für die Folgegeneration.

Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung über spanisches Erbrecht oder auch die Möglichkeit von rechtlicher Begleitung während der Verfahren, die in Spanien eingeleitet werden müssen, wenn die Güter auf den Namen der Erben eingetragen werden sollen.

Wir bearbeiten Ihren Erbschaftsvorgang vom Anfang bis zum Ende und informieren Sie auch über die spanische Erbschaftsteuer.

Lassen Sie sich beraten!

Von uns werden Sie fundierte Unterstützung erhalten bei:

  • der Nachlassabwicklung und der Nachlassgestaltung (z.B. mit der Aufsetzung eines Testaments in Spanien),
  • der Betreuung des rechtlichen Verfahrens, um vererben zu können.
  • allen relevanten Erledigungen in Spanien,
  • Erbschaftssteuerrechtliche Fragen: Erbschaftsteuer in Spanien
  • u.s.w.

Fragen Sie uns:

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Consuelo Molino-Ortega.

Tel. 0049 69 242 662 53

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