Hier werden Sie von auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwälten beraten. Sie erhalten telefonische und schriftliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei allen Fragen rund um die Themen Abmahnung, einstweilige Verfügung, Abschlussschreiben und strafbewehrte Unterlassungserklärung. Schwerpunkte unserer Beratung und Vertretung sind unlautere Geschäftspraktiken wie unlautere Werbung oder auch Nachahmungen.

Wir beraten Sie gern in Frankfurt am Main, bundesweit oder auch international.

Wettbewerbsrecht ist komplex, birgt wegen hoher Streitwerte erhebliche Risiken und erfordert schnelles Handeln. Vertrauen Sie daher nur Experten. Wir beraten Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen. Für Werbeagenturen und Marketingabteilungen prüfen wir schnell Kampagnen.

Schildern Sie uns kurz den Sachverhalt, falls Sie einen Mitbewerber abmahnen möchten. Oder schicken Sie uns die Ihnen gegenüber ausgesprochene Abmahnung. Einer unserer Anwälte wird sich kurzfristig bei Ihnen melden. 

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Liesegang, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

 

Lassen Sie sich beraten, z.B. zu folgenden Themen

  • außergerichtliche Abmahnung von Wettbewerbsverstößen bei Mitbewerbern
  • Abwehr von unberechtigten Abmahnungen
  • Beratung zu wettbewerbsrechtlich zulässigen Werbemaßnahmen im Internet 
  • Beratung zu Besonderheiten im Online-Handel 

 

Was ist Wettbewerbsrecht?

Unter Wettbewerbsrecht versteht man im Allgemeinen die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen regeln. Das Wettbewerbsrecht ist insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt. Regelmäßig steht das Rechtsgebiet "Wettbewerbsrecht" in Zusammenhang mit dem Thema "Abmahnung", dies insbesondere dann, wenn beispielsweise Werbung Wettbewerber möglicherweise diskriminiert oder unlauter im weiteren Sinne ist. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, ist es auf jeden Fall ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren, bevor Sie die regelmäßig beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnen.

Diese Fragestellungen können z.B. auftreten:

Ist vergleichende Werbung in Deutschland erlaubt?

Was muss ich bei Auktionen im Internet beachten (siehe auch eBay & Recht)?

Wie formuliere ich bei einem Fernabsatzvertrag die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung richtig?

Was kann ich gegen unzulässige E-Mail-Werbung oder Telefax-Werbung tun?

Was ist eine Abmahnung?

Wer darf überhaupt abmahnen?

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Was ist eine Einigungsstelle?

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Bei allen Fragen rund um das Wettbewerbsrecht stehen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte gerne via E-Mail-Beratung und Telefonberatung zur Verfügung.

Die Beratungsleistungen unseres Fachbereichs gewerblicher Rechtsschutz konzentrieren sich auf zwei Arten von Mandanten:

  • Beratung traditioneller Unternehmen in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht 
  • Beratung von start up Unternehmen in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung und Lizenzierung der Informationstechnologien

Die wirtschaftliche Bedeutung des Bereichs gewerblicher Rechtsschutz für ein führendes Wirtschaftsland wie die Bundesrepublik Deutschland bedarf keiner weiteren Erläuterung. Um daher unsere Mandanten aus den verschiedenen Industriesektoren optimal beraten zu können, stellen wir ein hochspezialisiertes und motiviertes Team von erfahrenen Rechtsanwälten bereit. Wir beraten traditionelle Unternehmen, darunter viele Werbeagenturen, vor allem in den Bereichen Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Computerrecht und allgemeines Wettbewerbsrecht.

Zudem bieten unsere Berater ihre Erfahrungen mit den neuen Informationstechnologien im gesamten Bereich des E-Business an. Wichtige Rechtsakte in diesem Zusammenhang entstehen auf europäischer Ebene (E - Commerce - Richtlinie, Fernabsatzrichtlinie). Auf den deutschen Markt bezogen muss daher auch die Umsetzung dieser europäischen Rechtsakte (Fernabsatzgesetz, etc) beachtet werden.

Unser Netzwerk von Rechtsanwälten ist Ihnen gerne bei der Planung, Implementierung und Nachbereitung Ihrer internationalen E - Business- Projekte behilflich. Unser Wissen in den traditionellen und den sich rasant entwickelnden elektronischen Wirtschaftsbereichen, zusammen mit dem weltweiten Netzwerk von Rechtsanwälten und Steuer- und Unternehmensberatern / Wirtschaftsprüfern machen unseren Fachbereich gewerblicher Rechtsschutz zu einem umfassend kompetenten Anbieter von Dienstleistungen.

Bedeutung von Wettbewerbsrecht beim Handel im Internet

Im Online-Handel warten viele Fallstricke. Einige davon seien hier genannt, die leicht gegen Wettbewerbsrechtsverstößen führen können.

Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Kaufverträge im Online-Handel und auch eBay-Auktionen sind sog. Fernabsatzverträge, wenn sie zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen werden. Bei solchen Fernabsatzverträgen haben die Verbraucher gem. §§ 312d, 355 BGB ein Widerrufs- oder Rückgaberecht.

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung fordert u. a., dass Preise gegenüber Letztverbrauchern immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind (Endpreise). Bei Fernabsatzverträgen ist zusätzlich anzugeben, ob die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten und ob und wenn ja in welcher Höhe zusätzliche Kosten (z.B. Versandkosten) anfallen. Fehlende oder unzureichende Angaben stellen eine Wettbewerbsverletzung dar, die eine Abmahnung eines Mitbewerbers nach sich ziehen kann.

Zulässigkeit von Werbeaussage

Irreführende Behauptungen, Unterlassung von Hinweisen, unzutreffende Anpreisungen etc. sind alles Beispiele für unzulässige Werbehandlungen. Das Internet macht es möglich, diese leichter aufzudecken. Weiterhin sind mitbewerber auf auch nur einen Klick voneinander entfernt. Folglich ist es einerseits leichter, Wettbewerbsverstöße auzudecken und andererseits umso wichtiger, sie zu verfolgen, um Schaden abzuwenden.

 

Heilmittelwerberecht

 

Das Heilmittelwerbegesetz schränkt Werbung über das allgemeine Wettbewerbsrecht hinausgehend im Bereich der Heilmittel, das heißt insbesondere Arzneimittel, kosmetischen Mittel und Medizinprodukte, in weitem Umfang ein. Die Berufsordnungen der freien Heilberufe enthalten ergänzende, durch ihre Angehörigen einzuhaltende Bestimmungen. 

So ist beispielsweise zu beachten, dass

  •  jede Werbung für Arzneimittel grundsätzlich Pflichtangaben enthalten muss  
  • in der Packungsbeilage für ein anderes Arzneimittel oder kosmetisches Mittel nicht geworben werden darf  
  • die Werbung mit Gutachten oder Fachveröffentlichungen bestimmte zusätzliche Angaben enthalten muss  
  • die kostenlose Verteilung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen auch nach Wegfall der Zugabeverordnung nur in sehr eingeschränktem Maße zulässig ist  
  • die Werbung für Fernbehandlung unzulässig ist 
  • für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in Fachkreisen geworben werden darf  
  • die Werbung für Arzneimittel, die dazu bestimmt sind, bei Menschen die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen, untersagt ist  
  • außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder sonstige Heilmittel nicht in bestimmten Erscheinungsformen geworben werden darf (z.B. mit Gutachten, der Wiedergabe von Krankengeschichten, Preisausschreiben, der Abgabe von Mustern oder Proben von Arzneimitteln oder Gutscheinen hierfür, der Abgabe von anderen Mitteln oder Gegenständen im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes oder Gutscheinen hierfür etc.)  
  • die Werbung außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, die sich auf bestimmte Krankheiten beziehen, untersagt ist  

 

Ein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht kann neben zivil- und strafrechtlichen Folgen auch berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Zivilrechtlich kann der Werbende Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz ausgesetzt sein. Daneben kommt bei Verstoß gegen bestimmte Vorschriften eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat in Betracht. Die Angehörigen der freien Heilberufe, d. h. insbesondere Ärzte oder Apotheker, unterliegen darüber hinaus den berufsrechtlichen Regelungen, die über eine staatliche auch eine berufsgerichtliche Bestrafung möglich erscheinen lassen. Pharmaunternehmen oder andere Unternehmen, die dem Standesrecht der Heilberufe nicht unterliegen, begehen dann einen Wettbewerbsverstoß, wenn sie den Standesrechtsverstoß fördern oder für sich ausnutzen.  

 

Lebensmittelrecht, Kennzeichnungspflichten, Health Claims Verordnung

Wir beraten auch umfassend zur Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.Hierbei sind neben den allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zahlreiche nationale und EU-rechtliche Bestimmungen wie insbesondere die Health Claims Verordnung zu berücksichtigen.

 

Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln.

Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. 

Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt.

Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel werden ab dem 1. Juli 2007 durch die neue Health-Claims-Verordnung geregelt. Anforderungen an nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben werden damit einheitlich in der gesamten Europäischen Union geregelt. Alle abweichenden nationalen Einzelvorschriften werden durch diese Verordnung als direkt geltendes europäisches Recht außer Kraft gesetzt.

Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfüllen.

Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig.