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Beratung im Markenrecht

Markenanmeldung, Markenrecherche, Markenverlängerung, Vertretung in Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren etc.

 

Unsere Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz in Frankfurt am Main beraten Sie gern zum Markenschutz insbesondere bei Markenanmeldungen in Deutschland, als Unionsmarke, IR-Marke oder anderen Ländern, der Verwaltung Ihrer Marken, Gestaltung von Markenlizenzverträgen, Verfolgung von Markenverletzungen, Produktpiraterie etc.

Sie wollen für Ihre Waren oder Dienstleistungen einen Namen, Logo, Wortmarke oder Wort-/Bildmarke schützen lassen und benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt? Dann sind Sie bei uns richtig. Unsere Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz haben jahrelange Erfahrung und Expertise im Markenrecht.

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Durch unsere Kanzlei erhalten Sie vom ersten Schritt an kompetente Beratung, etwa wie Sie Markenschutz aufbauen sollten oder ob sich die gewünschten Zeichen schützen lassen. Wir nehmen für Sie Markenrecherchen und Markenanmeldungen vor und vertreten Sie auch gerichtlich bei Markenverletzungen.

Ihre Ansprechpartner sind

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Fragen Sie uns! Wir helfen gern.

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Weitere Infos zum Markenschutz

Was ist eine Marke?

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen sein.

Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung entstehen, das heißt durch die intensive Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit.

Hier können Sie einen Auftrag online erteilen zur Markenanmeldung Deutschland und hier können Sie in anderen Ländern eine Marke anmelden.

Was sind absolute Schutzhindernisse?

Nicht alles kann als Marke geschützt werden. Absoluten Schutzhindernisse sind Ausschlusskriterien für eine Markeneintragung. Von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind zum Beispiel rein beschreibende Angaben, da diese jedem zur Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen frei zu Verfügung stehen sollen. Weiterhin können solche Zeichen nicht eingetragen werden, die vom Verkehr erst gar nicht als Marke aufgefasst werden würden, also wo der Verkehr nicht annimmt, dass es sich um einen Hinweis auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen von einem bestimmten Unternehmen handelt. Man spricht dann von mangelnder Unterscheidungskraft. 

Wir prüfen ohne weitere Kosten bei jedem Auftrag zur Markeneintragung, ob solche absoluten Schutzhindernisse vorliegen und geben Ihnen Hinweise, was zu beachten ist.

Was sind relative Schutzhindernisse?

Unter relativen Schutzhindernissen versteht man ältere Markenrechte Dritter. Nicht alle Markenämter prüfen, ob es kollidierende Voreintragungen gibt, so auch das DPMA oder EUIPO nicht. In anderen Länder wie China oder den USA prüft das Markenamt dies automatisch.

Wir empfehlen daher grundsätzlich immer die Durchführung einer Markenrecherche. Dadurch wird vermieden, dass Sie Widersprüche und weitere Kosten im Markenanmeldeverfahren haben.

Welche Markenformen gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Markenarten. Eine Marke kann man für eine Wort, eine Grafik oder auch für eine Tonfolge beantragen. Gängig sind folgende Markenformen:

  • Wortmarke - geschützt wird eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen oder Zeichen ohne grafischen bestandteil
  • Wort-/Bildmarke - geschützt wird eine Kombination aus Schrift und Grafik
  • Bildmarke - geschützt wird eine reine Grafik ohne Schriftbestandteil
  • 3D-Marke - geschützt wird eine dreidimensionale Wiedergabe
  • Farbmarke - geschützt wird eine spezielle Farbe
  • Hörmarke - geschützt wird eine Tonfolge
  • Positionsmarke
  • Bewegungsmarke
  • Geruchsmarke

Je nach geografischem Schutzbereich stehen unterschiedliche Markenformen zur Verfügung. Wir beraten Sie im Rahmen der Markenanmeldung zur Wahl der passenden Markenform, um einerseits möglichst optimalen Markenschutz zu erreichen und andererseits eine möglichst hohe Eintragungswahrscheinlichkeit zu gewährleisten.

Wie lange währt der Markenschutz?

Ist eine Marke beim Markenamt registriert, besteht der Markenschutz regelmäßig zehn Jahre lang. Es gibt nur wenige Länder in denen diese Frist abweichend ist. Anschließend kann der Markenschutz gegen eine Verlängerungsgebühr für (regelmäßig) weitere 10 Jahre verlängert werden. Damit ist der Markenschutz das einzige Schutzrecht, dass bei regelmäßiger Verlängerung nie verfällt.

Was sind Nizzaklassen?

Die Waren und Dienstleistungen werden in insgesamt 45 Klassen (Nizzaklassen) eingeteilt. Die Klassen 01 bis 34 beinhalten die Waren. Dienstleistungen finden sich in den Klassen 35 bis 45. Dabei erstreckt sich der Markenschutz nicht automatisch auf die gewählte Klasse, sondern lediglich auf die in der Klasse benannten Waren oder Dienstleistungen. 

Die Nizzaklassifikation hat lediglich Bedeutung für die Gebührenberechnung bei den Markenämtern. Es kann dennoch sein, dass in unterschiedlichen Klassen registrierte Marken auch ähnliche Waren und Dienstleistungen beanspruchen.

Wir erstellen für Sie bei jeder Markenanmeldung das passende Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, so dass es bei der Anmeldung nicht zu Beanstandungen und Verzögerungen kommt.

Was ist die Priorität?

Ein weiteres grundlegendes Prinzip des Markenschutzes ist die so genannte Priorität. Das bedeutet: die älteste Marke hat die besten Markenschutzrechte. Daher ist es im Vorfeld der Markenanmeldung notwendig eine Markenrecherche durchzuführen, um möglicherweise bereits bestehende Markenschutzrechte zu ermitteln.