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Gesellschaftsgründung in Deutschland

Wir beraten ausländische Investoren bei der Registrierung von Unternehmen in Deutschland. Dieser Artikel gibt Ihnen einen schnellen Überblick darüber, wie eine UG, GmbH oder ein anderes Unternehmen in Deutschland registriert werden kann und was dabei zu beachten ist.

 

 

Was ist die beste Rechtsform für eine Unternehmensgründung?

Zunächst sollte man sich Gedanken darüber machen, wie das Unternehmen aus rechtlicher Sicht geführt werden soll. Ein Unternehmen kann in Deutschland mit den unterschiedlichsten Rechtsformen gegründet werden.

Die gängigsten Rechtsformen sind: Einzelunternehmen oder Einzelkaufmann oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder mit mehreren Personen, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht und Erklärung dieser Rechtsformen und Sie können sich das Video mit einer Einführung unseres Steuerberaters Patrick Rizzo über den Einstieg in Deutschland mit einer Firmenanmeldung ansehen.

 

a) Einzelunternehmen/ Einzelkaufleute

Ein Einzelunternehmen wird von einer einzigen natürlichen Person betrieben. Diese Form ist keine juristische Person und daher kein Unternehmen, wird aber auch hier erwähnt, um Ihnen einen Überblick zu geben.

Der Vorteil ist, dass der Inhaber die Entscheidungen allein treffen kann und in vollem Umfang Anspruch auf den Gewinn hat. Eine Beteiligung an einer Einzelfirma ist nicht möglich. Die Gründung ist kostengünstig und - abgesehen von einer eventuell erforderlichen Gewerbeanmeldung - formlos möglich. Ein Mindestkapital ist keine Voraussetzung. Nachteilig ist, dass der Inhaber mit seinem gesamten Vermögen (d.h. auch mit seinem Privatvermögen) haftet.

Ein Einzelkaufmann (e.K.) ist ein Gewerbetreibender, der ein Handelsgewerbe (insbesondere ein Gewerbe) betreibt. Das Unternehmen muss in das Handelsregister eingetragen werden. Dennoch sind die Kosten und Formalitäten für die Gründung einer Gesellschaft relativ gering. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Der Einzelkaufmann hat die alleinige Entscheidungsbefugnis und Beteiligungen am Handelsgewerbe sind nicht möglich, so dass Gewinne nicht geteilt werden müssen. Nachteilig ist jedoch auch hier, dass Einzelkaufleute sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch mit ihrem Privatvermögen haften. Auch Einzelkaufleute sind zur Buchführung verpflichtet.

b) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind mindestens zwei natürliche Personen erforderlich. Eine bestimmte Form ist für die Gründung nicht vorgeschrieben und eine Eintragung ins Handelsregister findet nicht statt. Auch ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Da jedoch alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die geschäftlichen Verpflichtungen haften, sollte darauf geachtet werden, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stattfinden kann. Aufgrund der Haftung mit dem Privatvermögen erscheint es auch sinnvoll, dass alle Beteiligten ausreichende Kenntnisse über die finanziellen Verhältnisse der anderen haben. Oft ist es sinnvoll, einzelne Regelungen (Rechte und Pflichten) in einem Gesellschaftsvertrag schriftlich festzuhalten.

c) GmbH

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann einen oder mehrere Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) haben. Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist der Abschluss eines Gesellschaftervertrages und die Bestellung mindestens eines Geschäftsführers. Die Gründungsunterlagen sind notariell zu beglaubigen und die GmbH ist in das Handelsregister einzutragen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000,00 Euro, wobei bei der Gründung zunächst nur 12.500,00 Euro eingezahlt werden müssen. Der Vorteil einer GmbH ist, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt ist. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Kapitalerhöhungen und der Verkauf oder Erwerb von Gesellschaftsanteilen sind relativ einfach möglich. Auch steuerrechtlich kann die Gründung einer GmbH sinnvoll sein. Ein Nachteil ist, dass die Gründung aufgrund der bestehenden Formalitäten mit einigem Aufwand verbunden ist. Außerdem bestehen gesetzliche Buchführungs- und Offenlegungspflichten.

Mehr Informationen zur GmbH-Gründung finden Sie auf unserer folgenden Seite:

https://shop.liesegang-partner.de/gruendung-gmbh.html

d) Mini-GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Für die Gründung einer "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" (kurz: UG (haftungsbeschränkt)), auch Mini-GmbH genannt, ist nur ein Stammkapital von 1,00 EUR erforderlich. Das Stammkapital muss in voller Höhe eingezahlt sein. Ansonsten ist der Gründungsvorgang ähnlich wie bei der GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) ist einer GmbH sehr ähnlich. Die UG (haftungsbeschränkt) hat ein geringeres Stammkapital und einige rechtliche Abweichungen, z. B. die Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen. Die Gründungskosten sind jedoch wesentlich geringer, da für die Gründung ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Musterprotokoll verwendet werden kann. Die UG (haftungsbeschränkt) kann einen oder mehrere Gesellschafter haben. Die Haftung ist auf das vorhandene Stammkapital beschränkt, so dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Jährlich müssen bei der UG (haftungsbeschränkt) 25% Rücklagen gebildet werden, bis das Stammkapital 25.000,00 EUR beträgt und die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden kann. Darüber hinaus sind auch für die UG (haftungsbeschränkt) die gesetzlichen Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten zu beachten.

Weitere Informationen zur UG (haftungsbeschränkt) Gründung finden Sie hier:

https://shop.liesegang-partner.de/gruendung-einer-mini-gmbh-unternehmergesellschaft.html

Als Alternative zu einer Unternehmensgründung wäre auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens möglich. In diesem Fall sollte jedoch eine rechtliche Beratung im Hinblick auf die mögliche Schuldübernahme eingeholt werden.

Wie kann man eine GmbH oder Mini-GmbH / UG anmelden?

Wir haben den Prozess zur Anmeldung einer GmbH oder Mini GmbH / UG optimiert.

Klicken Sie hier, um Ihre GmbH- oder UG-Gründung zu starten.

Nach Beauftragung prüfen wir zunächst die Zulässigkeit des gewünschten Firmennamens durch Voranfragen beim zuständigen Registergericht bzw. der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Auf Wunsch prüfen wir auch auf kollidierende Marken, Firmen und Domains.

Gemeinsam mit einem Notar stellen wir dann auf der Grundlage Ihrer Angaben bei der Beauftragung die Gründungsunterlagen zusammen, zu denen die Gründungsurkunde, der Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Handelsregisteranmeldung gehören. Soll die Gründung durch einen Bevollmächtigten oder Treuhänder erfolgen, erstellen wir für Sie auch den notwendigen Vollmachts- oder Treuhandvertrag. Wir stimmen alle Entwürfe mit Ihnen ab und erläutern Ihnen bei Bedarf die Inhalte und Auswirkungen der einschlägigen Vorschriften.

Handelt es sich bei einem der Gesellschafter um eine ausländische Gesellschaft, sind für die notarielle Beurkundung weitere Unterlagen erforderlich. Das Registergericht verlangt Bestätigungen, dass die ausländische Gesellschaft und ihre Vertreter rechtmäßig existieren. Je nach Herkunftsland benötigen Sie amtlich beglaubigte Abschriften, ein Indossament und/oder eine beglaubigte Übersetzung. Wir sagen Ihnen dann, welche Voraussetzungen für Ihre GmbH gelten.

Die eigentliche Firmengründung erfolgt mit der notariellen Beglaubigung der Gründungsurkunde der GmbH und der Satzung. Ab diesem Zeitpunkt existiert die Gesellschaft, wenn auch nur als GmbH i.Gr. bis zur Eintragung in das Handelsregister. Nach der Beurkundung eröffnet die GmbH i.Gr. ein Geschäftskonto, auf das der oder die Gesellschafter die übernommene Kapitaleinlage einzahlen.

Der Geschäftsführer der neu gegründeten GmbH nimmt in der Regel an der Beurkundungssitzung teil und unterschreibt dort die Anmeldung zum Handelsregister. Wenn der Geschäftsführer nicht persönlich anwesend ist, kann er die Anmeldung auch bei einem anderen Notar oder in einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat unterschreiben. Die Anmeldung zum Handelsregister wird vom Notar elektronisch an das Registergericht übermittelt, sobald dem Notar die Einzahlung der Kapitaleinlage bestätigt worden ist.Schließlich prüft das Registergericht die Anmeldung zum Handelsregister und die eingereichten Gründungsunterlagen und trägt die GmbH, wenn es keine Einwände gibt, in das Handelsregister ein. Der Firmenzusatz "in Gründung" (i.Gr.) wird bei der Eintragung weggelassen.

Erfahrungsgemäß dauert es von der Beauftragung bis zur Eintragung in das Firmenbuch nur 2 bis 4 Wochen.

 

FAQ Firmengründung

1. Kann ich eine Gesellschaft gründen, ohne einen Wohnsitz zu haben?

ja


2. Wenn eine Adresse erforderlich ist, kann ich die Adresse meiner Freunde, die in Deutschland leben, verwenden?

Ja


3. Welche Unterlagen werden von mir benötigt?

Im Grunde keine.

4. Welche Kosten fallen für eine UG / GmbH an?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und die Kosten für eine Gründung können mit unserem Bestellformular berechnet werden.


5. Wie viele Steuerarten muss ich zahlen?

Steuerpflichtig ist die Gesellschaft selbst für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer. Die Gesamtsteuerbelastung liegt je nach Sitz der Gesellschaft bei ca. 30 %.


6. Sind Gehälter von der Steuer absetzbar?

Gehälter sind Aufwendungen, die den Gewinn mindern und dieser Gewinn ist Grundlage für die Steuerberechnung.


7. Da ich die E-Commerce-Plattform außerhalb Deutschlands betreiben werde, kann ich meine Ausgaben vom Ausland aus geltend machen?

Das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland und ist daher für die Abgabe von Steuererklärungen in Deutschland verantwortlich. Wenn die Firma Ausgaben zu tätigen hat, sind diese vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig.


8. Werden die Steuerbehörden internationale Rechnungen anerkennen?

Es kommt häufig vor, dass Unternehmen in internationale Geschäfte verwickelt sind. Im Allgemeinen sind auch internationale Rechnungen Ausgaben. Von Zeit zu Zeit führen die Steuerbehörden eine Prüfung der Buchführung durch, und wenn es Zweifel an den Rechnungen gibt, werden sie möglicherweise nicht als abzugsfähig behandelt.

9. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich ein Bankkonto online eröffnen, sobald ich die Lizenz erhalten habe?

Im Allgemeinen ist keine Lizenz erforderlich, um in Deutschland geschäftlich tätig zu werden, außer für einige regulierte Bereiche (z. B. Finanzmarkt, Immobilienmakler usw.). Ein Bankkonto wird bei der Firmengründung benötigt und die Registrierung der Firma erfordert bereits ein Bankkonto.


10. Wenn ich anfange, Steuern zu zahlen, bin ich dann sozialversichert und krankenversichert?

Sie müssen zwischen den steuerlichen Verpflichtungen des Unternehmens und denen von Ihnen als Einzelperson unterscheiden. Als Einzelperson hängen Ihre Steuerpflichten von Ihrem Wohnsitz ab. Wenn dieser in mehr als einem Land liegt, können Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen. Wenn Sie in Deutschland wohnen und als Geschäftsführer angestellt sind, können Sie Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Wenn Sie der beherrschende Gesellschafter sind, können Sie sich von der Sozialversicherung befreien lassen.


11. Wie hoch sind die Kosten für die Vorbereitung all dieser Dokumente?

Die Kosten für die Gesellschaftsgründung können mit unseren Auftragsformularen berechnet werden. Die weiteren Kosten für Buchhaltung und Steuererklärungen hängen von den monatlichen Transaktionen und dem Umsatz ab.

 

12. Kann ich das Unternehmen komplett aus der Ferne anmelden?

Ja, wir haben die Möglichkeit, die Firmengründung aus der Ferne zu beglaubigen und auch ein Bankkonto mit Fernvollmacht zu eröffnen.

Hier können Sie uns direkt beauftragen

GmbH Gründung

Kompetent und schnell zu Ihrer GmbH. Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der notariellen Beurkundung der Gründung und zur Eröffnung des Geschäftskontos beraten und unterstützen wir Sie umfassend bei der Gründung der GmbH. 

UG Gründung

Gründen Sie mit uns Ihre Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt). Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der notariellen Beurkundung der Gründung und zur Eröffnung des Bankkontos beraten und unterstützen wir Sie umfassend bei der Gründung der UG. 

Zweigniederlassung eintragen

Wir bieten Ihnen die schnelle und reibungslose Vorbereitung und Abwicklung der Anmeldung und begleiten Sie bis zur Eintragung im Handelsregister. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen die steuerliche Betreuung.

GmbH Vorratsgesellschaft kaufen

Hier können Sie eine fertige deutsche GmbH-Vorratsgesellschaft erwerben.  Wir beraten Sie gerne und bereiten alle Unterlagen vor, die für die vollständige Übertragung der Geschäftsanteile, die Änderung des Geschäftszwecks und des Firmennamens, die Änderung des Firmensitzes und die Bestellung eines neuen Geschäftsführers erforderlich sind.

Wir beraten Sie umfassend zur Gesellschaftsgründung und anderen Themen zum Gesellschaftsrecht

Telefon 069 71672670

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Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten Sie gern zur Gründung von Gesellschaften wie UG, GmbH oder auch GbR etc.. Für Gesellschaftsgründungen bieten wir Pakete zu Pauschalhonoraren an.

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Wir beraten Sie auch bei Umstrukturierungen oder außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern.

Haben Sie Fragen zur Gesellschaftsgründung? Wir beraten Sie gern kurz unverbindlich.