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Neue Anforderungen nach dem Digital Services Act

Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung 2022/2065, die ab dem 17. Februar 2024 neue Regeln und Pflichten für Anbieter von digitalen Diensten, insbesondere Online-Plattformen, einführt. Der DSA soll für mehr Rechtssicherheit, Transparenz, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb auf den digitalen Märkten sorgen. Der DSA gilt für alle digitalen Dienste, die in der EU tätig sind, unabhängig von ihrem Sitz.

Einige der wichtigsten Anforderungen, die Unternehmen nach dem DSA beachten müssen, sind:

  • Die Anbieter müssen einen elektronischen Weg eröffnen, auf dem Personen oder Einrichtungen illegale Inhalte melden können. Die Diensteanbieter müssen solche Meldungen unverzüglich prüfen und rechtswidrige Inhalte unverzüglich entfernen.
  • Die Anbieter müssen transparente und faire Bedingungen für die Nutzung ihrer Dienste festlegen und einhalten. Sie müssen auch die Gründe für die Entfernung oder Sperrung von Inhalten oder Nutzern offenlegen.
  • Die Anbieter müssen die Sicherheit ihrer Systeme gewährleisten und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Risiken wie Cyberangriffe, Datenlecks oder Manipulationen zu vermeiden.
  • Die Anbieter müssen regelmäßig Berichte über ihre Aktivitäten und die Einhaltung des DSA veröffentlichen. Sie müssen auch mit den zuständigen Behörden und unabhängigen Prüfern zusammenarbeiten.
  • Die Anbieter müssen die Rechte und Interessen der Nutzer respektieren und schützen. Sie müssen den Nutzern wirksame Beschwerde- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten anbieten. Sie müssen auch die Meinungsfreiheit, die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer wahren.

Der DSA sieht vor, dass bei Pflichtverletzungen empfindliche Bußgelder verhängt werden können. Unternehmen müssen die neuen Anforderungen bis zum 17. Februar 2024 umsetzen. Für Unternehmen ist es wichtig, sich bereits jetzt mit den rechtlichen Anforderungen zu befassen, damit die Umsetzung rechtzeitig gelingt.

 

Welche Unternehmen sind von dem Digital Services Act betroffen?

Zu den digitalen Diensten, die vom DSA betroffen sind, gehören unter anderem:

  • Online-Marktplätze, die Waren oder Dienstleistungen vermitteln, wie z.B. Amazon, eBay, Airbnb, etc.
  • Soziale Netzwerke, die Nutzern ermöglichen, Inhalte zu teilen oder zu kommentieren, wie z.B. Facebook, Twitter, Instagram, etc.
  • Content-Sharing-Plattformen, die Nutzern ermöglichen, Inhalte hochzuladen oder anzusehen, wie z.B. YouTube, TikTok, Spotify, etc.
  • App-Stores, die Nutzern ermöglichen, Apps herunterzuladen oder zu bewerten, wie z.B. Google Play, Apple App Store, etc.
  • Suchmaschinen, die Nutzern ermöglichen, Informationen im Internet zu finden, wie z.B. Google, Bing, DuckDuckGo, etc.

Die Anforderungen, die der DSA an diese Anbieter stellt, variieren je nach ihrer Rolle, Größe und Auswirkung auf den digitalen Markt. Die Verordnung unterscheidet zwischen vier Stufen von Anbietern: reine Vermittlungsdienste, Hosting-Anbieter, Online-Plattformen und sehr große Online-Plattformen oder Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs). Je höher die Stufe, desto strenger sind die Pflichten, die der DSA vorsieht.

 

Besondere Regeln für sehr große Online-Plattformen

Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU müssen seit dem 25. August 2023 zusätzliche Anforderungen erfüllen, wie Transparenz über Empfehlungen und Rankings, Verbot von zielgerichteter Werbung auf Basis sensibler Daten und besonderer Schutz von Minderjährigen.

Unter anderem ist nach Art. 12 DSA eine zentrale Kontaktstelle für Nutzer anzugeben, die leicht zugänglich ist. 

Die großen Online-Plattformen sind zudem verpflichtet, verständlich anzugeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen (Art. 27 in Verbindung mit Art. 38 DSA). Sie müssen die Möglichkeit haben, diese Parameter anpassen zu können.

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