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Voraussetzung Tätigkeit Immobilienmakler § 34c GewO

Die Tätigkeit als Immobilienmakler ist eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Berufswahl, die besondere Qualifikationen und Genehmigungen erfordert. In Deutschland ist die Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers durch den § 34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um in Deutschland als Immobilienmakler tätig zu sein. Wir beleuchten die gesetzlichen Anforderungen, den Antragsprozess, notwendige Nachweise und die Bedeutung von Fachwissen und ethischem Verhalten in diesem Berufsfeld.

1. Gesetzliche Grundlagen

Der § 34c GewO bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die Erlaubnispflicht von Immobilienmaklern. Er regelt, dass bestimmte Tätigkeiten im Immobilienbereich nur mit einer behördlichen Erlaubnis ausgeübt werden dürfen. Zu diesen Tätigkeiten gehören insbesondere:

  • Der Nachweis oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume.
  • Der Nachweis oder die Vermittlung von Darlehensverträgen.

2. Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

Um die Erlaubnis gemäß § 34c GewO zu erhalten, müssen angehende Immobilienmakler bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Detail:

2.1. Zuverlässigkeit

Die Zuverlässigkeit des Antragstellers ist eine zentrale Voraussetzung für die Erlaubniserteilung. Diese wird anhand verschiedener Kriterien überprüft:

  • Führungszeugnis: Ein aktuelles Führungszeugnis muss vorgelegt werden, das keine relevanten Einträge enthält, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers aufkommen lassen.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: Auch hier dürfen keine negativen Einträge vorliegen, die auf unzuverlässiges Verhalten hindeuten.
  • Insolvenzfreiheit: Es darf kein laufendes Insolvenzverfahren gegen den Antragsteller bestehen. Ein Nachweis über die Unbedenklichkeit vom Insolvenzgericht ist erforderlich.

2.2. Geordnete Vermögensverhältnisse

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die geordnete Vermögenslage des Antragstellers. Dies wird geprüft durch:

  • Schufa-Auskunft: Eine aktuelle Schufa-Auskunft, die keine negativen Einträge enthält, muss vorgelegt werden.
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis: Dieser darf keine Einträge aufweisen, die auf unregelmäßige finanzielle Verhältnisse schließen lassen.

2.3. Sachkundenachweis

Seit der Novellierung des § 34c GewO im Jahr 2018 ist auch der Nachweis der Sachkunde erforderlich. Dieser kann erbracht werden durch:

  • Abschluss einer anerkannten Ausbildung: Beispielsweise als Immobilienkaufmann/-frau oder durch vergleichbare Abschlüsse.
  • Sachkundenachweisprüfung: Alternativ kann die Sachkunde durch eine spezielle Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen werden.

3. Antragsprozess und erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gemäß § 34c GewO muss regelmäßig bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) gestellt werden. Der Antragsprozess umfasst mehrere Schritte und erfordert die Einreichung verschiedener Unterlagen:

3.1. Antragsformular

Das Antragsformular kann in der Regel bei der zuständigen IHK heruntergeladen oder direkt vor Ort abgeholt werden. Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.

3.2. Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Führungszeugnis (Belegart O): Dieses muss direkt an die zuständige Behörde gesendet werden.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: Ebenfalls direkt an die Behörde zu senden.
  • Schufa-Auskunft: Eine aktuelle Selbstauskunft.
  • Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse: Beispielsweise durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
  • Sachkundenachweis: Entweder durch ein entsprechendes Zeugnis oder durch die Bescheinigung der IHK über das Bestehen der Sachkundeprüfung.

3.3. Bearbeitungsgebühren

Für die Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren an, die je nach Bundesland und Behörde unterschiedlich sein können. Diese müssen in der Regel bei Antragstellung entrichtet werden.

4. Fortbildungspflichten

Immobilienmakler sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Diese Verpflichtung wurde ebenfalls durch die Novellierung des § 34c GewO im Jahr 2018 eingeführt. Die Fortbildungspflicht umfasst:

  • Weiterbildung: Immobilienmakler müssen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachweisen.
  • Inhalte: Die Weiterbildung muss sich auf fachliche Themen wie Recht, Steuern, Marketing, Bau- und Immobilienwirtschaft beziehen.
  • Nachweis: Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen muss dokumentiert und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

5. Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Immobilienmakler nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Sie schützt den Makler vor finanziellen Schäden, die durch Fehler oder Versäumnisse in der Berufsausübung entstehen können. Wichtige Aspekte der Berufshaftpflichtversicherung sind:

  • Deckungssumme: Die Versicherung sollte eine ausreichende Deckungssumme für mögliche Schadensfälle bieten.
  • Umfang der Versicherung: Sie sollte alle relevanten Tätigkeitsbereiche des Immobilienmaklers abdecken, einschließlich der Vermittlung und Beratung.

6. Ethische und berufliche Standards

Neben den gesetzlichen Anforderungen müssen Immobilienmakler auch hohe ethische und berufliche Standards einhalten. Diese umfassen:

  • Transparenz: Alle Informationen über die angebotenen Immobilien müssen vollständig und korrekt sein.
  • Ehrlichkeit: Immobilienmakler müssen stets ehrlich gegenüber ihren Kunden auftreten und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben machen.
  • Vertraulichkeit: Persönliche Daten und Informationen der Kunden müssen vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  • Interessenwahrung: Makler müssen die Interessen ihrer Kunden bestmöglich wahren und Konflikte offenlegen.

7. Spezifische Herausforderungen und Lösungsansätze

7.1. Marktkenntnis und Fachwissen

Um erfolgreich als Immobilienmakler zu arbeiten, ist eine umfassende Kenntnis des Immobilienmarktes sowie fundiertes Fachwissen unerlässlich. Dies umfasst:

  • Marktanalyse: Die Fähigkeit, Markttrends zu erkennen und zu analysieren.
  • Rechtskenntnisse: Kenntnisse der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Mietrechts und des Immobilienkaufrechts.
  • Verhandlungsgeschick: Die Fähigkeit, erfolgreiche Verhandlungen zu führen und faire Preise für Kunden zu erzielen.

7.2. Digitalisierung und technologische Entwicklungen

Die Immobilienbranche wird zunehmend von digitalen Technologien geprägt. Immobilienmakler müssen sich mit diesen Entwicklungen vertraut machen und entsprechende Tools nutzen, um ihre Effizienz zu steigern. Dazu gehören:

  • Immobilienportale: Nutzung von Online-Plattformen zur Vermarktung von Immobilien.
  • Virtuelle Besichtigungen: Einsatz von 3D-Touren und virtuellen Rundgängen, um potenziellen Käufern eine bessere Vorstellung der Immobilien zu vermitteln.
  • CRM-Systeme: Einsatz von Customer-Relationship-Management-Systemen zur Verwaltung von Kundenkontakten und -beziehungen.

7.3. Kundenbetreuung und Servicequalität

Ein hoher Standard in der Kundenbetreuung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg als Immobilienmakler. Dazu gehören:

  • Erreichbarkeit: Makler sollten für ihre Kunden gut erreichbar sein und zeitnah auf Anfragen reagieren.
  • Beratungskompetenz: Umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf oder -verkauf.
  • Kundenzufriedenheit: Ständige Verbesserung der Servicequalität und regelmäßige Rückmeldungen von Kunden einholen, um den eigenen Service zu optimieren.

8. Fallbeispiele und Praxisbezug

8.1. Erfolgreiche Etablierung eines Immobilienmaklers

Ein Immobilienmakler, der alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, regelmäßige Weiterbildungen absolviert und eine hohe Servicequalität bietet, hat gute Chancen, sich erfolgreich am Markt zu etablieren. Ein Beispiel ist die Agentur "Muster Immobilien", die durch professionelle Marktanalysen, erstklassigen Kundenservice und den Einsatz moderner Technologien eine starke Marktposition erreicht hat.

8.2. Herausforderungen und ihre Bewältigung

Ein Beispiel für eine Herausforderung könnte die Umstellung auf digitale Besichtigungen während der COVID-19-Pandemie sein. Durch die schnelle Implementierung von 3D-Touren und Online-Tools konnte ein Immobilienmakler seine Dienstleistungen aufrechterhalten und sogar neue Kunden gewinnen.

9. Fazit

Die Tätigkeit als Immobilienmakler in Deutschland erfordert nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen gemäß § 34c GewO, sondern auch eine kontinuierliche Weiterbildung und die Einhaltung hoher ethischer und beruflicher Standards. Durch die Kombination von Fachwissen, Marktkenntnis, technologischem Know-how und exzellentem Kundenservice können Immobilienmakler erfolgreich in diesem dynamischen Berufsfeld agieren.

Wenn Sie eine Karriere als Immobilienmakler anstreben oder weitere Informationen zu den rechtlichen und praktischen Aspekten dieses Berufs wünschen, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Erlaubnispflicht, den Antragsprozess und die beruflichen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren.

Beratungsleistungen

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