Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop

Frage 3 von 29: Welche Waren werden angeboten?

Frage 3 von 29: Welche Waren werden angeboten?

Waren

Handelt es sich dabei um neue, gebrauchte oder neue und gebrauchte Waren?


Hinweis: Mit diesem AGB-Generator können Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren, nicht jedoch für Dienstleistungen erstellen.

Bei gebrauchten Waren kann auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Das Widerrufsrecht besteht hingegen bei neuen und gebrauchten Waren unverändert.

VORSCHAU

Achtung: Sie müssen als Nutzer für die Musterverträge angemeldet sein, um am Ende des Assistenten den Volltext zu sehen.

Sie haben keinen Zugang zu den Musterverträgen?

Jetzt neu registrieren







Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop

§ 1 Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die Verkäuferin hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen der Verkäuferin und den Kunden haben stets Vorrang.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Gerichtsstand ist , soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Wir liefern in folgende Länder: .
(6) Kunden haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: ec.europa.eu/consumers/odr.