Bank- und Kapitalmarktrecht für Investoren

Als Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleistandort in der Finanzmetropole Frankfurt am Main beraten wir Investoren und private Kapitalanleger im Bank- und Kapitalanlagerecht in der Rhein-Main-Region und auch darüber hinaus bundesweit und international.

Im Bank- und Kapitalanlagerecht vertreten unsere spezialisierten Rechtsanwälte Investoren und private Kapitalanleger zu allen rechtlichen Fragen rund um die Kapitalanlage, Kapitalanlagebetrug, den Kreditvertrag sowie zu Konten und Börsengeschäften.

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Ein Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit liegt in der Vertretung geschädigter Kapitalanleger und Darlehensnehmern. Ein Schaden kann hier im Rahmen des Kapitalanlagebetruges, der Prospekthaftung oder des Beratungsverschuldens entstehen. Bankkunden vertreten wir im Bereich der Kreditgewährung und Derlehensvergabe durch Kreditinstitute zu Fragen der Darlehensverträge, Vorfälligkeitsentschädigungen, Bearbeitungsentgelte und vielen weiteren Themen.

Gerade im unübersichtlichen Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts existiert eine für den unerfahrenen Anleger nahezu unüberschaubare Vielfalt an Einzelrechtsprechung von Oberlandesgerichten sowie Urteilen des Bundesgerichtshofs. Die genaue Kenntnis und Anwendung der Urteile ist im Ernstfall für den einzelnen Fall unabdingbar und eine erfolgversprechende Interessenvertretung.

Zusammen mit unseren Spezialisten für Gesellschaftsrecht können wir Anlegerinteressen bei komplexen Fond-Beteiligungen gut vertreten. Beteiligungsmodelle, wie geschlossene Fonds, bergen für den wenig erfahrenen Anleger aufgrund möglicher persönlicher Haftung häufig unangenehme Überraschungen. Nicht nur die Wahl der Gesellschaftsform des Fonds entscheidet in der wirtschaftlichen Schieflage über existenzbedrohende Ansprüche von Gläubigern.

Wir prüfen Ihre Ansprüche bei allen Anlagemodellen gegen die Verantwortlichen und setzen bestehende Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich gegen die Beteiligten durch. Dabei liegt unser Fokus immer auch auf der späteren Vollstreck- und Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche.

Sie erlitten wirtschaftliche Verluste bei unzureichender Risikoaufklärung? Waren keine ausreichenden Risikohinweise erfolgt, oder fehlen etwaige Erlaubnisse? Dann kann das investierte Geld zurückgefordert werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten.

Haften Sie für ein Darlehen als Bürge oder haben Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen? Wir prüfen, wann Sie aus der Haftung kommen. Wir prüfen, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen ist, ob rechtswirksam über Ihr Widerrufsrecht unterrichtet und auch die Übrigen Vorschriften bei Vergabe eines Verbraucherkredites oder Realkredites eingehalten wurden.

Wurden Ihnen hochspekulative Finanzinstrumente vermittelt und haben Sie dabei Geld verloren? Hier prüfen wir, ob Schadenersatzansprüche gegen Banken oder sonstige Vermittler von Kapitalanlagen erfolgreich geltend gemacht werden können. Lässt Ihre finanzielle Situation es nicht zu, ein zur Finanzierung einer Kapitalanlage oder zu anderen Zwecken aufgenommenes Darlehen zurück zu zahlen, ist die Bank oft zu einem Teilverzicht der Darlehenssumme bereit.

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