Tochtergesellschaften

Für ausländische Unternehmen besteht die Möglichkeit, Tochtergesellschaftenin Uruguay zu gründen. Hierfür müssen folgende Dokumente fürdie Eintragung in das Handelsregister eingereicht werden:

  • Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) der Muttergesellschaft nebst allen eingetretenen Änderungen
  • Ein Auszug des Protokolls der Sitzung, in der der Entschluss gefasst wurde, eine Niederlassung in Uruguay zu gründen. Das Sitzungsprotokoll muss die Höhe des Stammkapitals der uruguayischen Niederlassung enthalten.

Satzung und Sitzungsprotokoll müssen in das Spanische übersetzt werden. Die Tochtergesellschaften werden dann in das Handelsregister eingetragen und erhalten die “Matrícula de Comerciante

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