Selbständig werden in Spanien

Wenn sie als Selbständiger in Spanien tätig sein wollen – ohne dafür eine Handelsgesellschaft zu gründen - können Sie sich als „Trabajador Autónomo“ (entspricht einem Selbständigen in deutscher Sprache) bei den spanischen Behörden anmelden.

Dafür müssen Sie folgenden Schritten ausführen: 

  1. Beschaffung der NIE: Die NIE-Nummer ist die Identifikationsnummer für jeden Staatsbürger in Spanien, der nicht die spanische Staatsbürgerschaft besitzt und generell in Spanien Geschäfte tätigen oder arbeiten möchte. Diese Nummer wird zur Steuernummer, auch NIF genannt, sobald sich die Person bei der spanischen Finanzbehörde anmeldet. Falls man die NIE-Nummer nicht allzu dringend benötigt, kann man sie beim entsprechenden spanischen Konsultat persönlich beantragen. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit über zwei Monate dauern kann.
  2. Sobald man die NIE besitzt, muss die Anmeldung (Alta Censal) beim spanischen Finanzamt („Hacienda“ oder auch „Agencia Tributaria“ genannt) erfolgen.Nach dieser Anmeldung erhält man eine Identifikationsnummer (wie oben gesagt ist diese identisch mit der NIE–Nummer). Die Anmeldung beim Finanzamt ist notwendig, um die ökonomische Aktivität vor den spanischen Behörden zu identifizieren um den Finanzbehörden Kenntnis von dem Beginn der Aktivität zu geben.
  3. Vor der Anmeldung beim staatlichen Finanzamt ist aber zu empfehlen, die entsprechende Anmeldung bezüglich der Zahlung der Gewerbesteuer („Impuesto de Actividades Económicas“ oder kurz IAE) beim Finanzamt der entsprechende Gemeinde zu veranlassen. Seit dem 1. Januar 2003 müssen Unternehmer mit einem Geschäftsumsatz unter 1.000.000 EURO diese Steuer nicht mehr zahlen. Allerdings muss die Anmeldung beim örtlichen Finanzamt erfolgen, da später der Beweis über diese Anmeldung vom staatlichen Finanzamt verlangt wird.
  4. Wenn die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen ist, muss man sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung Spaniens („Seguridad Social“) anmelden. Grundsätzlich sind Angestellte oder Selbständige über die gesetzliche Krankenversicherung in Spanien versichert; es gibt auch nur eine einzige gesetzliche Krankenversicherung. Nach der Anmeldung als „Autónomo“ erhält man ein kleines Formular, dass im örtlichen Gesundheitszentrum zum Erhalt der „Tarjeta SIP“ berechtigt. Bei Erhalt der „Tarjeta SIP“ bekommt man auch einen Hausarzt zugewiesen. Ab dem Zeitpunkt, in dem man als „Autónomo“ bei der „Seguridad Social“ angemeldet ist, muss man die entsprechenden Beiträge für die „Seguridad Social“ bezahlen. Die Zahlung erfolgt in der Regel monatlich.
  5. Falls man als Selbständiger ein Unternehmen führt und die Absicht hat, Arbeitnehmer einzustellen, muss auch die Anmeldung des Unternehmens als „Arbeitgeber“ bei der „Seguridad Social“ erfolgen. Die „Seguridad Social“ wird für dieses Unternehmen eine Art von Identifikationscode („Número patronal“) für die Firma als Arbeitgeber erteilen, der in ganz Spanien Gültigkeit besitzt. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen Arbeitnehmer einstellen und die entsprechenden Einstellungen bei der „Seguridad Social“ anmelden.
  6. Zuletzt müssen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher des Unternehmens, wie z.B. das Besuchsbuch („Libro de visitas“), bei der zuständigen Gewerbeaufsicht („Inspección de Trabajo“) legalisiert werden.
  7. Wenn das Unternehmen die Eröffnung einer neuen Betriebstätte plant, werden natürlich andere Schritte nötig sein wie z.B. die sog. „Comunicación de Apertura de Centro de Trabajo“ oder Eröffnungsmitteilung, die beim Arbeitsamt der jeweiligen Provinz gemacht werden muss. Auch manche Anträge bei der Gemeindeverwaltung werden erforderlich sein, wenn z.B. die Durchführung von Bauarbeiten geplant ist (in diesem Fall sind die entsprechenden Baugenehmigungen zu beantragen).