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Für welche Waren oder Dienstleistungen soll ich meine Marke anmelden?

Das hängt natürlich zuallererst davon ab, für welche Waren oder Dienstleistungen Sie die Marke aktuell benutzen wollen. Diese Waren/Dienstleistungen müssen auf jeden Fall bei der Anmeldung der Marke berücksichtigt werden. In die Überlegungen zur Markenanmeldung sollten aber auch Ihre weiteren geschäftlichen Planungen miteinfließen. Denn einerseits kann eine Marke, nachdem die Anmeldung erfolgt ist, nicht mehr ergänzt werden - wenn Sie also nach einiger Zeit feststellen, dass Sie die Marke gerne auch für Waren oder Dienstleistungen verwenden möchten, die bei der Anmeldung nicht angegeben wurden, so können diese der Marke nicht mehr hinzugefügt werden. Sind die fraglichen Waren oder Dienstleistungen nicht zufälligerweise von anderen, bei der Markenanmeldung angegebenen Begriffen mitumfasst, besteht nur die Möglichkeit, die Marke neu anzumelden, und zwar jetzt für die „neuen“ Waren oder Dienstleistungen.

Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass Marken nach Ablauf einer bestimmten Zeit ab ihrer Eintragung auch tatsächlich und nachweisbar für die bei der Anmeldung angegebenen Waren benutzt werden müssen. Anderenfalls können Dritte die Marke ganz oder teilweise wegen mangelnder Benutzung löschen lassen. Die Frist, bis zu der eine Benutzung aufgenommen worden sein muss, variiert: in Europa beträgt sie in der Regel 5 Jahre, in vielen anderen Ländern jedoch nur 3 Jahre.

Im Rahmen der Vorbereitung sollte daher eine Abwägung stattfinden, und zwar anhand der Wahrscheinlichkeit einer Verwendung der Marke für die betreffende Ware oder Dienstleistung innerhalb der Frist bis zum Eintritt des Zwangs zur Markenbenutzung. Je wahrscheinlicher eine solche Verwendung ist, umso eher sollten die betreffenden Waren oder Dienstleistungen bei der Anmeldung berücksichtigt werden, auch wenn Sie sie aktuell noch gar nicht anbieten. Auch wenn der Benutzungsbeginn noch überhaupt nicht absehbar ist, die Ware oder Dienstleistung aber von strategischer Bedeutung für Ihr Unternehmen ist, sollte diese von der Markenanmeldung erfasst werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, uns im Rahmen der Vorbereitung der Markenanmeldung auch mitzuteilen, welche Waren oder Dienstleistungen Sie in Zukunft auch noch unter der Marke anbieten wollen, damit wir diese bei der Anmeldung entsprechend berücksichtigen können.

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