Lieferbeschränkungen im Onlineshop

Ein Online-Händler ist verpflichtet seinen Kunden, spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs darüber zu informieren, ob Lieferbeschränkungen bestehen, also er weltweit liefert oder bspw. nur beschränkt auf Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Sofern Sie keine Lieferbeschränkungen vornehmen, können Kunden davon ausgehen, dass Sie weltweit liefern und Sie müssten dann dem Kunden vor Abgabe der Bestellung die Versandkosten zu allen Lieferzielen bekanntgeben.

Diese Angaben sollen spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs gemacht werden.

Die Angaben können unseres Erachtens daher bei Aufruf des Warenkorbs gemacht werden, denn spätestens hier beginnt wohl der Bestellvorgang. Empfehlenswert ist, wenn Sie diese Informationen auf einer extra Unterseite bereithalten. Diese Seite sollte von jeder anderen Seite, ähnlich wie die Seiten zum Widerrufsrecht, dem Impressum oder den AGB, erreichbar und auch klar bezeichnet sein (bspw. „Lieferung und Versandkosten“).