Unternehmensberatungsvertrag (Gastronomie) nach Schweizer Recht

BERATUNGSVEREINBARUNG

 

zwischen

Auftraggeber …

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- im Folgenden „Auftraggeber“ genannt -

 

und Berater...

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- im Folgenden „Berater“ genannt -

 

§ 1 Aufgabengebiet

1. Der Berater hat die Aufgabe, den Gastronomie Bereich des Auftraggebers umfassend zu analysieren und beraten, den Auftraggeber dabei zu unterstützen, das Umbau-Projekt des Restaurants erfolgreich umzusetzen.

2. Insbesondere hat der Berater folgende Aufgaben:

• Erarbeitung eines Gastronomie-Konzept

• Definieren der Projektziele

• Analyse Kundengruppen

3. Der Berater übernimmt es, dem Verwaltungsrat und Geschäftsführer laufend über den Aufgabenstand zu informieren.

4. Der Berater ist in der Art und Weise der Durchführung seiner Aufgabe frei.

 

§ 2 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

1. Der Vertrag beginnt am 01. März 2008 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

3. Die Kündigung bedarf der einfachen Schriftform.

 

§ 3 Honorar und Auslagerersatz

1. Der Berater stellt seine geleistete Tätigkeit[ENDE DER VORSCHAU]

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