Verträge mit Vertragshändlern

Wir beraten und unterstützen Sie, wenn es um Verträge und Auseinandersetzungen zwischen Vertragshändler und Lieferant geht.

Ausgehend von einer sorgfältigen und kompetenten rechtlichen Prüfung des Sachverhalts vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und auch vor den Gerichten.

Vertragshändler sind selbstständige Kaufleute, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung im eigenen Namen für eigene Rechnung Waren eines oder mehrerer bestimmter Hersteller bzw. Lieferanten vertreiben. Dies unterscheidet sie von Handelsvertretern, die nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln. Durch die Integration in die Vertriebsstruktur des Herstellers bzw. Lieferanten entsteht für Dritte oft der Eindruck eines Filialunternehmens.

Mögliche Fragen und Punkte, bei denen wir Ihnen helfen können, sind:

  • Erstellung und Überprüfung von rechtsgültigen Vertragshändlerverträgen (in deutsch, englisch oder spanisch),
  • Beratung bei der Durchführung von Verträgen mit Vertragshändlern, Prüfung von Ansprüchen auf Auskunft, Abrechnung und Zahlung,
  • Beendigung von Vereinbarungen zwischen Vertragshändler und Lieferant, Prüfung von Schadensersatz- und Ausgleichsansprüchen.