Gestaltung von Markenlizenzverträgen

Um eine bestimme Marke für Produkte und Dienstleistungen nutzen zu können, müssen Sie vom Markeninhaber eine Lizenz, also eine Benutzungserlaubnis, einholen. Der Markeninhaber gewährt Ihnen, also dem Lizenznehmer, gegen ein bestimmtes Entgelt die Nutzungsrechte an der geschützten Marke. Dabei kann der Lizenzgeber die Lizenz beschränken, indem er dem Lizenznehmer vorschreibt, nur seine Originalprodukte oder -dienstleistungen anzubieten. Oftmals gewährt der Markeninhaber dem Lizenznehmer aber auch, nicht ähnliche Produkte oder Dienstleistungen unter seiner Marke anzubieten, um den guten Ruf der Marke auch auf andere Gebiete auszudehnen.

 

Wir gestalten mit Ihnen geeignete Lizenzverträge und beraten umfassend.

Kosten: nach Zeitaufwand zu Stundensätzen.

 

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