Gestaltung von Markenlizenzverträgen
Um eine bestimme Marke für Produkte und Dienstleistungen nutzen zu können, müssen Sie vom Markeninhaber eine Lizenz, also eine Benutzungserlaubnis, einholen. Der Markeninhaber gewährt Ihnen, also dem Lizenznehmer, gegen ein bestimmtes Entgelt die Nutzungsrechte an der geschützten Marke. Dabei kann der Lizenzgeber die Lizenz beschränken, indem er dem Lizenznehmer vorschreibt, nur seine Originalprodukte oder -dienstleistungen anzubieten. Oftmals gewährt der Markeninhaber dem Lizenznehmer aber auch, nicht ähnliche Produkte oder Dienstleistungen unter seiner Marke anzubieten, um den guten Ruf der Marke auch auf andere Gebiete auszudehnen.
Wir gestalten mit Ihnen geeignete Lizenzverträge und beraten umfassend.
Kosten: nach Zeitaufwand zu Stundensätzen.
Fragen Sie uns! Wir helfen gern.
Rufen Sie uns an unter Tel. 069-71 67 2 67 0

Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
Beratungsleistungen
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Markenrecht und beraten kleine und große Unternehmen bei Markenangelegenheiten, führen gerichtliche Verfahren durch.
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