Einkaufsbedingungen der Verlage

I. Allgemeine Bedingungen

1. Abschluss _ Inhalt _ Vertrags

1.1 Für alle Bestellungen (Lieferungen _ Leistungen) _ Verlags gelten _ in _ Bestellungen genannten Bedingungen sowie _ nachstehenden Einkaufsbedingungen.

1.2 Diese Bedingungen werden _ Auftragnehmer mit _ Annahme _ Bestellung, spätestens aber mit _ ersten Lieferung oder Leistung an _ Verlag für _ Dauer _ Geschäftsverbindung anerkannt. Abweichende Liefer- _ Leistungsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn _ Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder _ seinen Bedingungen abweichender Geschäftsbedingungen _ Auftragnehmers _ Lieferung oder Leistung ohne Widerspruch entgegennimmt.

2. Anfragen, Angebote, Bestellungen

2.1 Angebote müssen sich bezüglich Menge _ Beschaffenheit an _ Anfrage _ Verlags halten. Im Fall vonücklich darauf hinzuweisen. Angebote haben kostenlos _ erfolgen.

2.2 Nur schriftliche, mit rechtsgültiger Unterschrift versehene Bestellungen sind verbindlich. Mündliche, telefonische oder telegrafische Bestellungen oder Vereinbarungen werden nur durch schriftliche Bestätigung _ Verlags verbindlich.

3. Auftragsbestätigung, Lieferabruf

3.1 Jede Bestellung ist sofort unter Angabe _ verbindlichen Lieferzeit, _ Preises, _ Bestellnummer _ des Bestelldatums _ Auftragnehmer _ bestätigen.

3.2 Besteht _ ständige Geschäftsverbindung _ will _ Auftragnehmer _ gegebenen Auftrag ablehnen, so hatüglich _ erklären, sonst gilt _ Bestellung als angenommen.

3.3 In sonstigen Fällen behält sich _ Verlag vor, Bestellungen zurückzuziehen, falls sie nicht innerhalb _ fünf Arbeitstagen ab Datum _ Bestellschreibens schriftlich bestätigt wurde.

Arbeitstagen ab Datum _ Bestellschreibens schriftlich best

3.4 Lieferabrufe _ Verlags werden, sofern nichts Besonderes vereinbart ist, verbindlich, wenn _ Auftragnehmer nicht verzüglich widerspricht.

4. Auftragsänderungen

4.1 _ Verlag kann im Rahmen _ Zumutbarkeit für _ Auftragnehmer nach _ Bestellung Änderungen _ Vertragsgegenstandes in Ausführung _ Menge verlangen. Dabei sind Auswirkungen auf Liefertermine _ evtl. Mehr- _ Minderkosten angemessen _ einvernehmlich _ regeln.

4.2 Preiserhöhungen _ Lieferzeitverlängerungen werden nur anerkannt, wenn mit _ Änderung tatsächlich _ nachgewiesen Mehrkosten _ Lieferzeitverlängerungen verbunden sind _ wenn _ Auftragnehmer _ Verlag unverzüglich nach _ Auftragsänderung hierüber schriftlich verständigt hat.

5. Preise, Rechnung, Zahlung, Abtretung

5.1 _ vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie umfassen sämtliche mit _ Durchführung _ Auftrags verbundenen Aufwendungen. _ den vereinbarten Preisen ist _ Mehrwertsteuer hinzuzurechnen, es sei denn, _ etwas anderes vereinbart ist.

5.2 Kosten für Angebote, Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster _ ähnliche Vorarbeiten können nur berechnet werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

5.3 Rechnungen sind für jeden Auftrag gesondert in zweifacher Ausfertigung an _ Verlag _ übersenden. Sie dürfen niemals _ Lieferung beigepackt werden. Rechnungen müssen Nummer, Zeichen _ Tag _ Bestellung enthalten. _ Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. _ Rechnung ist unter dem Tag _ Lieferung auszustellen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Liefertermin. _ Rückdatierung _ Rechnung ist nicht zulässig.

5.4 Zahlung erfolgt innerhalb _ 14 Tagen nach Waren- _ Rechnungseingang unter Abzug _ 3% Skonto, nach 30 Tagen mit 2% Skonto oder nach 60 Tagen netto in Zahlungsmitteln nach Wahl _ Verlags. _ Zahlung kann in Scheck-/ Wechselverfahren erfolgen.

5.5 _ Auftragnehmer kann _ Zurückbehaltungsrecht nur wegen begründeter Gegenansprüche aus derselben Lieferung geltend machen.

6. Lieferzeit, Lieferverzug

6.1 _ vereinbarte Liefertermin ist verbindlich einzuhalten. Er gilt als eingehalten, wenn _ Lieferung oder Leistung zum vereinbarten Termin im Verlag oder am besonders vereinbarten Liefer-/Leistungsort zur Verfügung steht. Nach vereinbartem Terminplan sind ohne besondere Aufforderung vor allem auch Korrekturabzüge, Blaupausen, Andrucke, Vorausexemplare usw. zur Verfügung _ stellen.

6.2 Wenn _ Lieferung/Leistung zum vereinbarten Termin ganz oder teilweise nicht erfolgt, so kann _ Verlag _ aus dieser Verzögerung entstehenden Schaden ersetz verlangen und, wenn vereinbart, _ Vertragsstrafe fordern. Auch ist _ Verlag berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf _ Nachfrist _ mindestens zehn Arbeitstagen nach seiner Wahl _ Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung _ verlangen.

6.3 _ genannten Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn _ Liefertermin »fix« vereinbart ist oder wenn _ Auftragnehmer erklärt, auch innerhalb _ Nachfrist nich liefer/ leisten _ können. _ genannte Rücktrittsrecht gilt unabhängig davon, ob _ Auftragnehmer _ Nichteinhaltung _ Lieferfrist _ vertreten hat, also z.B. im Fall _ Nichtlieferung aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung usw.

6.4 Wenn _ Auftragnehmer Schwierigkeiten bezüglich _ rechtzeitigen Lieferung/Leistung voraussieht, so muss er _ Verlag unverzüglich schriftlich benachrichtigen unter Angabe _ möglichen Liefer-/Leistungstermins. Im Fall _ Zustimmung _ Verlags _ diesem neuen Liefertermin, _ schriftlich erfolgen mus, bleiben Schadensersatzansprüche wegen _ verspäteten Liefer/ Leistung unberührt.

7. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Verpackung, Abnahme

7.1 Lieferungen, auch durch Spediteure, haben grundsätzlich für _ Verlag kostenfrei auf Gefahr _ Auftragnehmers zum Verlag bzw. zum vereinbarten Auslieferungsort _ erfolgen. Dies gilt auch für _ Verpackung _ Lieferungen _ für _ Rücksendung _ Leergut, sofern dessen Rückgabe vereinbart ist. _ Anlieferung hat in _ in _ Bestellung angegebenen Verpackungsmittel _ erfolgen.

7.2 Teillieferungen sind nicht zulässig. _ Einschaltung _ Dritten zur Erfüllung _ Lieferung oder Leistung bedarf immer _ schriftlichen Einwilligung _ Verlags.

7.3 Jeder Lieferung ist _ mit Nummer _ Datum _ Bestellung _ Verlags sowie _ Warenbezeichnung _ Verlags _ der Sachnummer versehener Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Versand anzeigen mit Nummer _ Datum _ Bestellung _ Verlags sowie mit _ Warenbenennung _ Verlags _ Sachnummer sind ausschließlich _ der Lieferung getrennt nach dem Versand _ Ware an _ Verlag _ schicken.

7.4 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen _ sonstige unabwendbare Ereignisse verlängern, soweit sie schwerwiegend _ vom Verlag nicht verschuldet sind, _ Frist zur Abnahme entsprechend. _ Verlag hat _ Auftragnehmer über solche Ereignisse unverzüglich _ unterrichten. Sind _ Abnahmehindernisse nicht nur vorübergehend, kann _ Verlag _ Vertrag zurücktreten, ohne _ Ansprüche gegen _ Verlag geltend gemacht werden können.

8.Eigentumsvorbehalt

8.1 _ Verlag anerkennt nur _ etwaigen einfachen Eigentumsvorbehalt _ Auftragnehmers an bei ihm lagernden Waren _ Auftragnehmers, soweit _ Verlag nicht bereits Eigentümer dieser Waren durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung gemäß Z.9 dieser Bedingungen ist.

8.2 Ausgeschlossen ist auch _ Abtretung _ Forderungen _ Verlags aus _ Weiterveräußerung dieser Waren an _ Auftragnehmer ( sogenannter verlängerter oder erweiteter Eigentumsvorbehalt).

9. Beistellung _ Material, Unterlagen _ Daten durch _ Verlag, Untersuchung, Eigentum, Versicherungen

9.1 _ vom Verlag beigestellte Material, Unterlagen usw. hat _ Auftragnehmer unverzüglich nach Eingang auf Mängel _ Verarbeitungsfähigkeit _ prüfen. _ Auftragnehmer hat _ Verlag auf erkennbare Mängel _ Verarbeitungsprobleme unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Versteckte Mängel _ Verarbeitungsprobleme sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Belege für _ Mangelhaftigkeit sind _ Auftragnehmer als Beweismittel anzufertigen bzw. _ sichern _ dem verlag unentgeltlich auf Verlangen zur Verfügung _ stellen. erweist sich _ Mängelrüge als unbegründet _ verzögert sich dadurch _ Ausführung _ Auftrags, so haftet _ Auftragnehmer für _ eingetretenen Verzögerungsschaden.

9.2 _ im Auftrag _ Verlags _ Auftragnehmer hergestellten oder ihm zur Ausführung _ Auftrags übergebenen Materialien _ Unterlagen (Rohdrucke, Halbfabrikate, Entwürfe, Lithos, Klischees, Filme, Datenträger, Platten, Montagen usw.) verbleiben im Eigentum _ Verlags. Dies gilt auch im Fall _ Verarbeitung _ Materialien usw., _ immer für _ Verlag als Hersteller erfolgt (§ 950 BGB). _ Auftragnehmer verwahrt _ Materialien usw. für _ Verlag. Bei Verarbeitung, Verbindung _ Vermischung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Materialien usw. steht dem Verlag _ Miteigentum im Verhältnis _ Werts seiner Waren _ Leistungen im Verhältnis zum Waren zur Zeit _ Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.

9.3 Material, Unterlagen usw. _ Verlags sowie _ hieraus hergestellten Halb- _ Fertigerzeugnisse hat _ Auftragnehmer getrennt _ lagern _ als Eigentum _ Verlags _ kennzeichnen. Kosten für Lagerung, Pfeleg _ Instandhaltung trägt _ Auftragnehmer, es sei denn, _ bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart worden ist. _ Auftragnehmer haftet für Verlust _ Beschädigung. Einlagerung bei Dritten ist nur mit schriftlicher ZUstimmung _ Verlags zulässig.

9.4 _ dem Auftraggeber überlassenen Materialien, Unterlagen _ Daten sind streng vertraulich _ behandeln. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß _ nur für Aufträge _ Verlags verwendet _ Dritten nicht zugängig gemacht werden. Auf Verlangen _ Verlags sind _ Materialien, Unterlagen usw. unverzüglich _ kostenlos herauszugeben.

9.5 _ Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorlagen, Rohstoffe, Druck-, Datenträger _ andere Wiederverwendungen dienende Gegenstände sowie Halb- _ Fertigerzeugnisse usw. ohne besondere Vergütung zwei Jahre über _ Ausliefertermin hinaus _ verwahren. Auch nach Ablauf _ Frist dürfen diese Gegenstände nicht ohne schriftliche Zustimmung _ Verlags vernichtet bzw. gelöscht werden. Gespeicherte Daten sind _ Auftragnehmer _ sichern _ zu pflegen. Ihre Wiederverwendbarkeit muss auch im Fall eines Systemwechsels _ Auftragnehmers gewährleistet sein.

10. Prüfung, Freigabe _ Zwischenprodukten, Mustern usw., Abstimmungspflicht

10.1 Vor- _ Zwischenerzeugnisse (z. B. Satzproben, Muster) hat _ Auftragnehmer dem Verlag zur Prüfung _ Freigabe vorzulegen. _ Verlag verpflichtet sich, _ ihm _ Auftragnehmer erstmals zur Korrektur überlassenen Vor- _ zwischenerzeugnisse _ prüfen _ je nachdem mit oder ohne Änderung freizugeben. Im folgenden bis zur Druckreiferklärung hat _ Verlag nur noch _ jeweils auf seine Weisung ausgeführten Korrekturen _ prüfen. _ gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen _ verlags zur weiteren Herstellung. Nach Ausführung _ Prüfung _ jeweiligen Korrekturen bzw. nach Druckreiferklärung entstandenen _ erkennbar gewordene Fehler gehen _ Lasten _ Auftragnehmers.

10.2 Ist Vertragsgegenstand "Buchbindung", so hat _ Auftragnehmer dem Verlag immer kostenlos _ Genehmigungsmuster zur Prüfung _ überlassen. _ Ausführung _ Auftrags darf erst nach erklärter Freigabe durch _ Vertrag erfolgen.

10.3 Bei technischen Abstimmungsproblemen (z. B. zwischen Papier, Satz, Repro, Druck _ Bindung) hat sich _ Auftragnehmer vor Beginn _ Arbeiten mit dem Verlag _ den evtl. weiteren Zulieferern _ Verlags abzustimmen.

11. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung

11.1 _ Auftragnehmer leistet Gewähr für _ vereinbarte Ausführung, _ Qualität, _ Farbgebung, _ Menge _ die zugesicherten Eigenschaften _ Vertragsgegenstandes. Mehr- _ Minderlieferungen bis maximal 5% sind zulässig. Berechnet wird _ tatsächlich gelieferte Menge.

11.2 Qualitäts- _ Mengenprüfungen _ Endprodukte im Wareneingang _ Verlags erfolgen grundsätzlich nach Stichprobenverfahren innerhalb _ vier Wochen nach Anlieferung beim Verlag. Hierbei festgestellte Mängel oder Falschliefrungen gelten als offene Mängel _ müssen _ Verlag unverzüglich nach Feststellung an _ Auftragnehmer gemeldet werden. Für _ Mängelrüge sind _ bei _ Wareneingangsprüfung festgestellten unzulässigen Abweichungen _ den vereinbarten Bestelldaten maßgebend. Bei _ Wareneingangsprüfung nicht gefundenen Mängel gelten als verdeckte Mängel. Diese sind innerhalb _ vier Wochen nach ihrer Feststellung dem Auftragnehmer _ melden.

11.3 _ Gewährleistungsfrist endet mit Ablauf _ zwei Jahren seit Anlieferung bzw. bei Leistungen seit Abnahme, es sei denn, _ Arglist _ Auftragnehmers vorliegt. Bei Mängelrügen verlängert sich _ Gewährleistungsfrist um _ zwischen Mängelrüge _ Mängelbeseitigung liegende Zeitspanne.

11.4 Für _ Geltendmachung _ Gewährleistungsansprüchen verzichtet _ Auftragnehmer auf _ Dauer _ 12 Monaten ab Ablauf _ Gewährleistungsfrist auf _ Einrede _ Verjährung.

11.5 Mangelhafte Lieferungen/Leistungen berechtigen _ Verlag, auch wenn _ Prüfung sich auf Stichproben beschränkt hat, nach Wahl es Verlags entweder _ Vertrag ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten oder Minderung _ Preises, kostenlose Nachbesserung oder Ersatzliefrung einschließlich Aufwendungsersatz _ verlangen. Im Fall eines Werkvertrages steht dem Verlag _ recht zum Rücktritt oder zur Minderung erst zu, wenn _ Auftragnehmer nicht innerhalb angemessener Frist konstenlos nachgebessert oder Ersatz geliefert hat.

11.6 _ Verlag kann auch Schadenersatz verlangen im Fall _ Fehlens zugesicherter Eigenschaften _ sonst, wenn _ Auftragnehmer nicht nachweist, _ ihn an dem Mangel kein Verschulden trifft. Dies gilt auch im Fall _ Verletzung _ Nebenpflichten durch _ Auftragnehmer. Für _ Verjährung vertraglicher Schadenersatzansprüche gilt _ in Z. 11.4 dieser Bedingungen genannte Frist entsprechend, sofern gesetzlich keine längere Verjährungspflicht gilt. _ Haftung _ Auftragnehmers aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) bleibt unberührt.

11.7 In dringenden Fällen _ wenn _ Auftragnehmer _ vom Verlag verlangte Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist erfüllt, iste _ Verlag berechtigt, _ Nachbesserung oder Ersatzbeschaffung in ihm geeignet erscheinender Weise auf Kosten _ Aufragnehmers selbst vorzunehmen oder Dritten _ übertragen. _ Verlag kann Kosten, _ durch Sortieren oder Nacharbeit mangelhafter Leistung entstehen, dem Auftragnehmer berechnen. Kosten für Rücksendungen _ vom Verlag durch Stichprobenprüfungen als mangelhaft festgestellten Lieferungen gehen _ Lasten _ Auftragnehmers.

12. Rücktrittsrecht bei mangelhaften oder verspätet angelieferten Erstmustern, Proben usw.

Bei nicht termingerechter Vorlage oder bei Mängeln _ Muster, Proben usw. ist _ Verlag nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, nach seiner Wahl _ gesamten Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegenNichterfüllung geltend _ machen.

13. Zahlungsunfähigkeit

Stellt _ Auftragnehmer seine Zahlungen _ oder wird _ Konkursverfahren über sein Vermögen oder _ gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist _ Verlag berechtigt, für _ nicht erfüllten Teil _ Vertrag zurückzutreten.

14. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist für beide Teile _ Sitz _ Verlags oder _ vom Verlag bestimmte Ort.

14.2 Es gilt _ Recht _ Bundesrepublik Deutschland. _ Geltung _ einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechts-Übereinkommen wird ausgeschlossen.

14.3 Als Gerichtsstand wird, sofern _ Auftragnehmer Vollkaufmann ist, _ Sitz _ Verlags vereinbart. _ gleiche Gerichtsstand gilt, wenn _ Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt _ Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.4 Diese Einkaufsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im übrigen verbindlich. Anstelle _ einer unwirksamen Regelung gilt _ gesetzlich Zulässige.

II. Zusätzliche besondere Bedingungen für Papier _ Kartons

1. Maß, Stärke- _ Mengenberechnung, Abweichungen

1.1 Papier wird nach Gewicht oder nach Bogenzahl geliefert, entsprechend _ Vorgabe in _ Bestellung.

1.2 _ Abmessungen _ Bogen sind in Millimetern anzugeben. Bei Rollenpapieren werden Breite _ Durchmesser in Millimetern, _ Länge jeder einzelnen Rolle in laufenden Metern angegeben.

1.3 Bei allen Lieferungen sind Maßabweichungen unzulässig, mit Ausnahme _ unbeschnittenen Papieren _ Kartons; hier sind zulässig 0,2 v.H., höchstens aber 2 mm in Breite _ Länge nach oben.

1.4 Bei Papier hat _ Auftragnehmer _ Recht auf folgende Gewichtsabweichungen: bis _ 5 v.H. Über- oder Untergewicht bei Seiden-, Paus-, Zeichenpapier mit Oberflächenleimung, gekrepptem Papier sowie bei geklebten Papieren, bis _ 6 v.H. für geringeres Packpapier sowie bis 1 v.H. für sonstige Papiersorten.

1.5 Liegen berechtigte Gewichtsabweichungen gemäß vorstehender Z. 1.4 vor, so wird _ zu berechnende Papiermenge wie folgt bestimmt:

a) Bei Berechnung _ Papiers nach dem Gewicht ist _ tatsächlich gelieferte Menge _ berechnen, maximal jedoch _ nach Z. 1.4 errechnete Sollgewicht.

b) Bei _ Berechnung _ Papiers nach Bogenzahl (Riespreis): _ Übergewicht erhöht _ Preis nicht, _ Untergewicht gibt kein Recht auf Preisminderung.

1.6 _ Auftragnehmer hat _ Recht, nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vorzunehmen:Bei allen Format- _ Rollenpapieren _ Feinkartons auf reiner Zellstoffbasis

  • 10 v. H. bei Mengen bis 1000 Kilo
  • 8 v. H. bei Mengen über 1000 Kilo
  • 3 v. H. bei Mengen über 2000 Kilo

Bei Karton

  • 10 v. H. bei Mengen bis 5000 Kilo
  • 8 v. H. bei Mengen über 5000 Kilo
  • 3 v. H. bei Mengen über 10000 Kilo

Ist für _ Papier _ Volumen vereinbart oder handelt es sich um Standardvolumen, so darf dieses nicht unterschritten werden. _ Überschreitung _ Volumens darf maximal 3 v.H. betragen.

2. Sonderarbeiten

Sonderarbeiten, _ einen Preisaufschlag bedingen, sind dem Verlag vorher anzuzeigen _ bedürfen seiner Zustimmung.

3. Herstellernachweis

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen _ genaue Herkunft _ Papiers (Hersteller _ Papierbezeichnung) dem Verlag _ nennen.

III. Besondere zusätzliche Bedingungen für Satzaufträge

Dem Angebot _ Auftragnehmers sind Satzmuster auf Film oder Fotopapier (mindestens 1 Kolumne) kostenlos beizufügen.

IV. Besondere zusätzliche Bedingungen für Reproaufträge

Andrucke müssen dem Stand _ Technik entsprechen _ mit _ verwendeten Vorlage übereinstimmen. _ Verlag mitgelieferte technische Richtlinien sind _ beachten. Auf I. Z. 10.3 dieser Bedingungen wird besonders hingewiesen.

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