Vereinbarung betreffend treuhänderische Gründung einer AG

zwischen

__

einerseits

(nachfolgend Gründer)

und

____

anderseits

(nachfolgend Treuhänder)

 

Präambel

Der Gründer beabsichtigt, eine Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts zu gründen. Die Treuhänder nehmen die Gründung vor.

 

Sie ist für den ___ vorgesehen.

Gründungsurkunde und Statuten der Gesellschaft sind integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

1. Liberierung

Der Gründer stellt das Kapital zur hälftigen Liberierung des Aktienkapitals zur Verfügung. Er bezahlt das Kapital im Betrag von CHF 50.000 bis spätestens __ auf das Konto:

__

für die Kapitalhinterlegung ein. Die Treuhänder werden den Betrag bei

_____

zum Zwecke der Gründung hinterlegen.

 

2. Aktienübertragung

Die Treuhänder ____ verpflichten sich, ihre Aktien unentgeltlich auf den Gründer zu übertragen. Es bestehen keine Aktienzertifikate. Die Übertragung erfolgt umgehend nach Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. Diese Vereinbarung gilt als Zessionserklärung (bzw. Indossierungsnachweis).

Die Aktien werden wie folgt auf den Gründer übertragen und so ins Aktienbuch eingetragen:

Aktionäre Nominalwert

je Aktie (CHF) Wert total

___

Der Treuhänder ___ hält eine Aktie treuhänderisch solange, als er die Funktion des einzigen Verwaltungsrats der AG wahrnimmt. Nach Abschluss seiner Funktion als Verwaltungsrat geht diese Aktie an den Gründer.

 

3. 

[ENDE DER VORSCHAU]




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