Die Gründung:

Hier erhalten Sie Informationen über den Verfahrensweg um eine S.R.L -oder auch S.L. (Sociedad Limitada) genannt- in Spanien zu gründen.

Hauptsächlich muss man folgende Schritte folgen:

  • Beschaffung der Bestätigung des Zentralen Handelsregisters in Madrid: zuerts muss man die Bestätigung dieses Registers erhalten, nach der man die Sicherheit haben wird, dass die Firmenbezeichnung, die man für die neue Gesellschaft möchte, nicht für eine andere Gesellschaft schon eingetragen ist oder, dass keine Bedenken gegen diese bestimmte Bezeichnung bestehen. Der Name der Gesellschaft kann frei erfunden sein. Es kann sich auch um Phantasieworte handeln. Wichtig ist jedoch, dass die Endung "Sociedad de Responsabilidad Limitada" oder die entsprechende Abkürzung S.R.L. oder S.L. an den Gesellschaftsnamen angehängt wird.
  • Bank oder Sparkasse: Als Gesellschaftskapital sind lediglich ein Minimum von 3.006,00.-Euro erforderlich. Diese Betrag soll von der Beurkundung beim Notar in einer Bank oder Sparkasse eingezahlt werden. Gleich erhält man die Bestätigung von der Bank bezüglich der Einzahlung, mit Bezeichnung von der Personen, die es durchgeführt haben und die Summe, die eingezahlt wurde -diese Bestätigung muss unbedingt bei der notariellen Beurkundung vorgelegt werden-.
  • Notarielle Urkunde: Die Gründung einer S.L. erfolgt durch notariellen Vertrag -Escritura Pública de Constitución de la Sociedad-. Hierin wird die Satzung der Gesellschaft festgelegt. Vor der notariellen Beurkundung muss die Bestätigung des Zentralen Spanischen Handelsregisters in Madrid vorliegen, um zu beweisen, dass gegen die vorgesehene Firmenbezeichnung keine Bedenken bestehen.Die Satzung (Estatutos Sociales) regelt alle wesentlichen Einzelheiten der Gesellschaft, wobei naturgemäß auf das spanische GmbH-Gesetz mit seinen 129 Artikeln zurückgegriffen wird. Nach art. 12 LSRL, muss die Gründungsurkunde von allen Gesellschaften persönlich oder von ihnen ordnungsgemäß bevollmächtigen Vertretern unterzeichnet sein. Sie muss notwendigerweise die folgenden Angaben erhalten:
  • Namen, Staatsangehörigkeit und Wohnort der Gesellschafter,
  • Das willen eine "Sociedad Limitada" zu gründen,
  • Einlage einer jeden Gesellschafters sowie die Bewertung der Sacheinlagen und deren Anrechnung auf den jeweiligen Geschäftsanteil,
  • die Satzung der Gesellschaft,
  • den oder die 

    [ENDE DER VORSCHAU]




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