Stiller Teilhaber durch Erbringung von Dienstleistungen

Zwischen der Firma

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Geschäftsinhaber H. Muster

und

Stiller Mitarbeiter

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Einlage: Mitarbeit als Consultant

Vergütung: 25 % am Gewinn vor Steuern

 

I Vertragsgrundlage

 

1. Wesentliche Grundlage dieses Vertragsabschlusses sind die Informationen der Firma gegenüber dem stillen Gesellschafter über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

II Rechte und Pflichten der Gesellschafter

 

§1 BETEILIGUNG UND ZWECK

1. Herr „Stiller Teilhaber“– nachstehend „stiller Gesellschafter“ genannt –

beteiligt sich an der Firma als stiller Gesellschafter zum Zwecke der gemeinsamen Gewinnerzielung.

Die Gesellschafter verpflichten sich, die Erreichung dieses Zwecks nach besten Kräften zu fördern.

2. Insbesondere verpflichtet sich „Firma“ gegenüber dem stillen Gesellschafter, den Geschäftsbetrieb stets unter Beachtung der Sorgfaltspflicht nach besten Kräften zu führen.

 

§ 2 EINLAGE

1. Der stille Gesellschafter beteiligt sich an der Firma „Firma“ mit der Dienstleistung

"Consulting und Coaching ".

 

§ 3 GEWINNBETEILIGUNG

1. Der stille Gesellschafter ist am Jahresgewinn der Firma „Firma“ mit 25% beteiligt.

2. Maßgeblich für den Erfolgsanspruch des stillen Gesellschafters ist der in der Steuerbilanz ausgewiesene Gewinn, der sich folgendermaßen berechnet:

Umsatz netto

minus anteilige Abschreibung von einmaligen Investitionen

minus Finanzierungskosten

Die Finanzierungskosten setzen sich aus den Kosten zusammen, die für den Betrieb der Firma „Firma“ notwendig sind.

3. Soweit eine Betriebsprüfung nachträglich zu einer Erhöhung des Bilanzgewinns führt, hat der stille Gesellschafter einen Anspruch auf anteilsmäßige Nachzahlung. Die Gutschrift erfolgt zusammen mit dem nächstfälligen Gewinnanteil. Eine Ermäßigung des Bilanzgewinns wirkt sich zu Ungunsten des stillen Gesellschafters nicht aus.

4. Der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters ist auf ein vom stillen Gesellschafter anzugebendes Bankkonto 

[ENDE DER VORSCHAU]




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