Allgemeiner Spnsoringvertrag Geldmittel gegen Werbung
Zwischen
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und
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§ 1
Die Vertragspartner vereinbaren zum Zwecke des Sponsoring nachfolgende Leistung/en auf Gegenseitigkeit: Vertragspartner II stellt zur Förderung von Vertragspartner I zweckgebundene finanzielle Mittel zur Verfügung. Im Gegenzug verpflichtet sich Vertragspartner I den/das Firmennamen/Firmenlogo an geeigneter Stelle gut sichtbar zu platzieren und/oder in geeigneter Weise zu erwähnen (Werbung). Näheres regelt § 3.
§ 2
Ausgeschlossen ist Werbung folgenden Inhalts
- Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt
- Werbung, die das Ansehen und die Würde der öffentlichen Verwaltung und des Staates
verletzt
- Werbung mit parteipolitischem Inhalt, insbesondere Wahlwerbung
- Werbung, die durch ihren Inhalt oder ihre Aufmachung gegen die guten Sitten verstößt
- Werbung für Nikotin, Alkohol und andere Suchtmittel
§ 3
Vertragspartner II überweist bis zum ............................. Vertragspartner I einen Geldbetrag in Höhe von ..........,.. EUR ................................................................................... (in Worten)
auf das Konto Nr ................................... , Bank ...................................................................,
BLZ .............................., unter Angabe des Zweckbindungsvermerks:
zur Verwendung...................................................................................................................
Vertragspartner I verpflichtet sich im Gegenzug folgende Werbung für Vertragspartner II anzubringen / durchzuführen
.............................................................................................................................................
Dauer:......................................................................... zu gewährleisten.
§ 4
Die für die vereinbarte Werbemaßnahme benötigten Materialien, Abbildungen, Software, Träger etc werden auf Kosten des Vertragspartner II Vertragspartner I rechtzeitig i.S. des § 3 zur Verfügung gestellt.
§ 5
Die Vertragspartner I überlassenen Werbemittel dürfen nur zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck[ENDE DER VORSCHAU]
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