Konsortial-Kreditvertrag

Konsortial-Kreditvertrag zwischen der

_______ – Kreditnehmer –

und einem

Bankenkonsortium, dieses bestehend aus den Konsortialbanken

1. A.-Bank _______

(nachfolgend Konsortialführer genannt)

2. B.-Bank _______

3. C.-Bank _______

4. D.-Bank _______

5. E.-Bank _______

6. F.-Bank _______ – Kreditgeber –

 

§ 1 Konsortialkredit

Die Konsortialbanken gewähren dem Kreditnehmer einen Konsortialkredit in Höhe von EUR 140.000.000,– (in Worten: EURO einhundertvierzig Millionen).

 

§ 2 Konsortialbeteiligung, Konsortialquoten

(1) Jede Konsortialbank beteiligt sich an dem Konsortialkredit einzeln und unabhängig von den übrigen Konsortialbanken jeweils mit folgendem Teilbetrag (Konsortialquote):

A.-Bank AG EUR 40.000.000,–

B.-Bank AG EUR 20.000.000,–

C.-Bank AG EUR 20.000.000,–

D.-Bank AG EUR 20.000.000,–

E.-Bank AG EUR 20.000.000,–

F.-Bank AG EUR 20.000.000,–

(2) J ede Konsortialbank ist ausschließlich für ihre eigene Konsortialquote am Konsortialkredit verantwortlich, eine gesamtschuldnerische Haftung der Konsortialbanken ist ausgeschlossen.

(3 ) Sofern eine Konsortialbank ihren Verpflichtungen aus diesem Konsortial-Kreditvertrag (Kreditvertrag) nicht ordnungsgemäß nachkommt oder vom Kreditvertrag zurücktritt, bleibt der Kreditvertrag sowohl für den Kreditnehmer als auch für die übrigen Konsortialbanken bindend. Satz 1 gilt entsprechend, wenn eine Konsortialbank den Kreditvertrag kündigt oder Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der von einer Konsortialbank übernommenen Verpflichtungen aus diesem Kreditvertrag führen.

 

§ 3 Auszahlung

(1) Der Konsortialkredit wird an einem Bankarbeitstag innerhalb einer Frist von 30 Tage n nach Inkrafttreten dieses Kreditvertrags ausgezahlt. Der Auszahlungskurs beträgt 100%.

(2) Die Auszahlung des Konsortialkredits erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kreditnehmers. Der Kreditnehmer wird den Konsortialführer innerhalb der Frist nach Absatz 1 mindestens sieben Bankarbeitstage vor dem vorgesehenen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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