Kreditvertrag

Zwischen

der Firma A. _______ (Ort, Straße) – Kreditnehmer –

und

der B.-Bank AG _______ (Ort, Straße) – Bank –

wird folgender Kreditvertrag geschlossen:

 

§ 1 Allgemeines

Der Antrag des Kreditnehmers auf Einräumung eines Kredits in Höhe von € 80 000,– zum Zweck der Erweiterung einer Fabrikhalle wird von der Bank in der Weise angenommen, dass sie entweder eine schriftliche Kreditzusage an den Kreditnehmer absendet oder ihm den Kreditbetrag zur Verfügung stellt. Dieser ist bis zum 31. 12. 2006 zurückzuzahlen.

 

§ 2 Widerrufsrecht – Ersatzansprüche

(1) Die Bank kann den Kreditvertrag widerrufen und die Auszahlung des Kreditbetrages ablehnen, wenn

a) der Kreditnehmer seine Pflicht aus dem Kreditvertrag zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht erfüllt oder

b) sich seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie sonstige persönliche und finanzielle Verhältnisse des Kreditnehmers seit dem Zeitpunkt der Kreditzusage derart verschlechtern, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem Kreditvertrag ergebenden Verpflichtungen der Bank gegenüber erheblich gefährdet erscheint, oder

c) wegen des Anspruchs auf Auszahlung des Kredits ein vorläufiges Zahlungsverbot oder ein Arrest ergeht oder wenn dieser Anspruch gepfändet oder ohne vorherige Zustimmung der Bank abgetreten oder verpfändet wird, oder

d) eine in § 5 aufgeführte Voraussetzung für eine fristlose Kündigung des Kredits vorliegt.

(2) Soweit die Bank von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch macht, steht der Bank ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen und der noch entstehenden Aufwendungen zu, einschließlich dem Ersatz der Bereitstellungsprovision, berechnet auf den Betrag des zugesagten Kredits.

 

§ 3 Verzinsung/Disagio

(1) Soweit die Bank ein Disagio berechnet, dient dieses als Entgelt für die Zinsfestschreibung. Das vereinbarte Disagio wird bei der ersten Auszahlung des Kredits in Rechnung gestellt. Bei fälliger oder vorzeitiger Rückzahlung des Kredits wird das Disagio weder ganz 

[ENDE DER VORSCHAU]




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