Einfacher Partnerschaftsvertrag

 

§ 1 Errichtung, Zweck, Partner

(1) Zu einer Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes schließen sich zusammen:

A, Architekt, wohnhaft _______

B, Architekt, wohnhaft _______

C, Architekt, wohnhaft _______

(2) Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb des Architekturbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.

(3) Partner kann nur sein, wer in der Architektenliste des Landes _______ (Bundesland) eingetragen ist oder die Voraussetzungen hierfür erfüllt und demnächst dort eingetragen wird.7

 

§ 2 Name, Sitz

(1) Der Name der Partnerschaft lautet A und Partner Architekten.

(2) Partner A willigt darin ein, dass der Name der Partnerschaft auch nach seinem Ausscheiden fortgeführt werden darf, sofern er nicht ausscheidet, um seinen Beruf außerhalb der Partnerschaft auszuüben.

(3) Die Partnerschaft hat ihren Sitz in _______ (Ort).

 

§ 3 Dauer, Geschäftsjahr

(1) Die Partnerschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

(2) Das Geschäftsjahr der Partnerschaft ist das Kalenderjahr.

 

§ 4 Einlagen

(1) A hat eine Einlage in Höhe von Euro 100.000, B und C haben jeweils eine Einlage in Höhe von Euro 50.000 zu leisten.

(2) A erbringt seine Einlage durch Einbringung des in Anlage 1 aufgeführten Inventars. B erbringt seine Einlage in Höhe von Euro 25.000 in bar, im Übrigen durch Sacheinbringung gemäß Anlage 2. C erbringt seine Einlage in voller Höhe in bar.

(3) Soweit Sacheinbringungen erfolgen, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu Eigentum der Partnerschaft.

 

§ 5 Betriebsräume

Die Partnerschaft tritt in den von A mit V, _______ (Ort), abgeschlossenen Mietvertrag über die Betriebsräume des A ein. V hat seine Einwilligung hierzu bereits erteilt.

 

§ 6 Berufsausübung

(1) Jeder Partner stellt der Partnerschaft seine volle Arbeitskraft zur Verfügung. Nebentätigkeiten dürfen nur mit Zustimmung aller Partner ausgeübt[ENDE DER VORSCHAU]

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