Vertrag atypische Unterbeteiligung an OHG - Anteil
Zwischen
_____
- Hauptbeteiligter -
und
_____
- Unterbeteiligter -
wird folgendes vereinbart:
Präambel
_______________________ ist persönlich haftender Gesellschafter der Offenen Handelsgesellschaft ______________________ (Firma) in _____________________, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts _________________ A Nr. ___________. Seine Kapitalbeteiligung beträgt laut Schlussbilanz zum 31. Dezember ______________ EUR. Im Übrigen bestimmen sich seine Rechte und Pflichten an der Firma nach dem notariellen Gesellschaftsvertrag vom _________________, Urkunde des Notars ____________________ in ________________, URNr. _____. Nach § _____ des Gesellschaftsvertrages ist der Hauptbeteiligte mit _____ % am Gewinn und Verlust der Firma beteiligt.
§ 1 Vertragsgegenstand, Gewinn- und Verlustverteilung
(1) Der Hauptbeteiligte räumt dem Unterbeteiligten eine Unterbeteiligung an seinem Gesellschaftsanteil in der Weise ein, dass mit Wirkung ab _______ von dem auf ihn treffenden Anteil am Gewinn und Verlust entfallen: Auf ihn, den Hauptbeteiligten, _____ % und auf den Unterbeteiligten _____ %, ohne jedoch etwaige Verluste mittragen zu müssen; ein auf ihre Unterbeteiligung anteilsmäßig entfallender Verlust wird vielmehr vom Hauptbeteiligten getragen.
(2) Der Unterbeteiligte kann seinen anteilsmäßigen Gewinnanspruch gegenüber dem Hauptbeteiligten nur insoweit und in dem Umfang geltend machen, wie der Hauptbeteiligte gegenüber der Firma zur Entnahme von Gewinnanteilen berechtigt ist.
(3) Der Unterbeteiligte hat das Recht, über die ihm zufließenden Gewinne frei zu verfügen.
§ 2 Wahrnehmung der Rechte des Unterbeteiligten
Der Hauptbeteiligte ist berechtigt und verpflichtet, der Firma gegenüber die Rechte und Interessen des Unterbeteiligten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Der Unterbeteiligte unterwirft sich insoweit seinen Maßnahmen.
§ 3 Kontrollrechte des Unterbeteiligten
Der Unterbeteiligte kann vom Hauptbeteiligten die Vorlage der Jahresbilanz der Firma nebst Gewinn- und Verlustrechnung verlangen. Darüber hinaus hat er das Recht auf laufende Information.
§ 4 Verfügungsrechte des Unterbeteiligten
Der Unterbeteiligte darf über die Unterbeteiligung nur mit[ENDE DER VORSCHAU]
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