Vertrag einer typischen Unterbeteiligung

Die Unterzeichnenden

1.

- nachfolgend Hauptbeteiligter -

2.

- nachfolgend Unterbeteiligter -

schließen mit Wirkung vom folgenden

 

Gesellschaftsvertrag einer typischen Unterbeteiligung

 

Vertragsgrundlage

Der Hauptbeteiligte ist mit % an der beteiligt (nachfolgend Hauptgesellschaft). Der Hauptbeteiligte hat dort die Stellung eines .

Der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag der Hauptgesellschaft ist Gegenstand dieses Vertrages und wird ihm als Anlage I beigefügt.

Der nachfolgende Vertrag regelt die Unterbeteiligung an diesem Gesellschaftsanteil:

 

§ 1 Gegenstand des Vertrags

(1) Der Hauptbeteiligte räumt dem Unterbeteiligten an vorbezeichnetem Gesellschaftsanteil eine Unterbeteiligung in Höhe von % ein.

(2) Bei der Unterbeteiligung handelt es sich um eine Innengesellschaft auf der Grundlage von § 705 ff. BGB. Dies hat zur Folge, dass keinerlei Rechtsbeziehungen zwischen dem Unterbeteiligten und der Hauptgesellschaft oder deren Geschäftspartnern entstehen.

 

§ 2 Beginn und Vertragsdauer

(1) Dieser Vertrag beginnt am und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Eine Kündigung ist nur zulässig unter Einhaltung einer Frist von Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres, frühestens zum .

oder

(1) & (2) Der Vertrag ist auf Jahre befristet. Er verlängert sich um Jahre, sofern nicht Monate vor Ablauf der Vertragsdauer per Einschreiben-Brief gekündigt wird.

oder

(1) & (2) Der Vertrag ist unbefristet und unkündbar bis zum . Wird bis zum kein neuer Vertrag geschlossen, endet die Gesellschaft durch Liquidation.

 

§ 3 Einlage- und Nachschusspflicht

(1) Der Unterbeteiligte hat eine Bareinlage in Höhe von EUR zu erbringen, die zum fällig ist.

(2) Eine Verpflichtung zur Erhöhung der Einlage kann nur mit Zustimmung des Unterbeteiligten verlangt werden.

 

§ 4 Konten des Unterbeteiligten

(1) Die unter § 3 genannte Einlage des Unterbeteiligten wird buchhalterisch 

[ENDE DER VORSCHAU]




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