Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Webcontent

 

 

Sehr geehrter Herr ______,

 

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die ____, vertreten durch Ihre Geschäftsführer ___, anwaltlich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Unsere Bevollmächtigung ist aus der hier als Anlage beigefügten Vollmacht ersichtlich.

 

Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Unterlassungs- und Schadenersatzanspruches, der unserer Mandantin aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zusteht.

 

Im Einzelnen liegt dem folgender Sachverhalt zu Grunde.

 

Auf Ihrer Website www.____.de verwenden Sie unter der URL ____ mit dem Titel „____“ einen Text dessen Urheber unsere Mandantin ist. Eine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung hat Ihnen unsere Mandantschaft nicht erteilt. Einen Auszug dieser Seite haben wir Ihnen ebenfalls hier als Anlage beigefügt.

 

Die von Ihnen verwendetet Seite ist nahezu wortidentisch einer Website unserer Mandantin entnommen worden. Diese kann unter ____ eingesehen werden und ist im Übrigen auch hier als Anlage beigefügt. Selbst die mühsam erstellte grafische Übersicht wurde einfach kopiert.

 

Zwischenzeitlich ist die Seite von unserer Mandantin leicht überarbeitet worden. Ihre Seite gibt noch den alten Stand wider. Das zeigt aber auch, dass Sie die Seite schon vor längerer Zeit kopiert und veröffentlicht haben.

 

Die Website unser Mandantin genießt als Sprachwerk urheberrechtlichen Schutz (§ 2 I Nr. 1 UrhG). Nicht nur die Gestaltung des Textes, sondern auch insbesondere Anordnung und Ausgestaltung des Formu-lars zur Erfassung von Daten ist mit erheblichem Aufwand für unsere Mandantschaft verbunden.

 

Unserer Mandantschaft steht aufgrund der nicht genehmigten Ver-wendung des urheberrechtlichen geschützten Werkes Ihnen gegenüber ein Unterlassungsanspruch gem. § 97 I Satz 1 UrhG zu. Darüber hinaus eben daraus auch ein Anspruch auf Schadenersatz.

 

Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind Sie verpflichtet, unse-rer Mandantin gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Allein die Beseitigung der Website begründet für unsere Mandantschaft keine Sicherheit, dass es künftig zu Urheberrechtsver-letzungen kommen wird. Nur das Versprechen einer angemessenen Vertragsstrafe, 

[ENDE DER VORSCHAU]




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