Vertrag über Farbanstricharbeiten
zwischen
____________ in ____________
– nachfolgend Besteller genannt –
und
____________ in ____________
– nachfolgend Bearbeiter genannt –
1. Der Besteller überträgt dem Bearbeiter Farbanstricharbeiten an Fensterrahmen und Türen.
2. Der Anstrich wird folgende Qualitätsnormen erfüllen:
____________
Die zu streichenden Gegenstände werden vom Besteller bis ____________ beim Bearbeiter angeliefert. Die Anzahl der zu streichenden Gegenstände wird dem Bearbeiter spätestens zwei Kalenderwochen vor Anlieferung bekannt gegeben.
3. Der Bearbeiter ist verpflichtet, die Anlieferung darauf zu prüfen, ob sie der gemäß Ziff. 2 mitgeteilten Zahl entspricht. Wenn dies nicht der Fall ist, wird er den Besteller unverzüglich durch eingeschriebenen Brief informieren. Erfolgt innerhalb drei Tagen nach Anlieferung keine entsprechende Information, gilt die Anlieferung als angenommen.
4. Die Arbeiten gemäß Ziff. 1. sind bis ____________ durchzuführen. Die Fensterrahmen und Türen sind bis ____________ vertragsgemäß bearbeitet und transportgerecht verpackt zur Abholung durch den Besteller bereitzustellen.
5. Der Bearbeiter erhält für die unter Ziff. 1. genannten Arbeiten einen Pauschallohn in Höhe von € ____________ zzgl. MwSt., der nach Ablauf von dreißig Tagen nach Abholung fällig ist.
6. Verzögert sich die Anlieferung der Gegenstände gemäß Ziff. 3. durch den Besteller, so verlängert sich die in Ziff. 4. aufgeführte Bearbeitungsfrist entsprechend. Verzögert sich die Anlieferung um mehr als dreißig Kalendertage, ist der Bearbeiter berechtigt, durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller ____________ % des unter[ENDE DER VORSCHAU]
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