Hartz IV - Erben haften, wenn Freibeträge überschritten sind
In den Medien wurde verschiedentlich darüber berichtet, dass die Erben
von Empfängern von Arbeitslosengeld II zur Rückerstattung von
Unterstützungsleistungen herangezogen werden. Grundsätzlich sind die
Berichte zutreffend. Die Regelungen sind weitgehend der Sozialhilfe
angelehnt.
Fakt ist:
Erben haften nicht für empfangenes Arbeitslosengeld II des Erblassers
* bis zu einem Freibetrag von 15.500 Euro, entweder wenn der Erbe
der Lebenspartner des Arbeitslosengeld II-Empfängers war, oder
wenn er mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis
zu seinem Tod mit ihm in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn
gepflegt hat oder
* wenn die Erstattung durch den Erben nach der Besonderheit des
Einzelfalls eine besondere Härte bedeuten würde.
Grundsätzlich müssen Erben von Langzeitarbeitslosen das an den
Verstorbenen gezahlte Arbeitslosengeld II zurückzahlen. Ersetzt werden
müssen die
[ENDE DER VORSCHAU]
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