Hartz IV - Erben haften, wenn Freibeträge überschritten sind
In ... Medien wurde verschiedentlich darüber berichtet, ... die Erben
von Empfängern ... Arbeitslosengeld II zur Rückerstattung von
Unterstützungsleistungen herangezogen werden. Grundsätzlich sind die
Berichte zutreffend. ... Regelungen sind weitgehend ... Sozialhilfe
angelehnt.
Fakt ist:
Erben haften nicht ... empfangenes Arbeitslosengeld II ... Erblassers
* bis ... einem Freibetrag ... 15.500 Euro, entweder wenn ... Erbe
... Lebenspartner ... Arbeitslosengeld II-Empfängers war, oder
wenn er mit diesem verwandt war ... nicht nur vorübergehend bis
... seinem Tod mit ihm ... häuslicher Gemeinschaft gelebt ... ihn
gepflegt hat oder
* wenn ... Erstattung durch ... Erben nach ... Besonderheit des
Einzelfalls ... besondere Härte bedeuten würde.
Grundsätzlich müssen Erben ... Langzeitarbeitslosen ... an den
Verstorbenen gezahlte Arbeitslosengeld II zurückzahlen. Ersetzt werden
müssen ... Leistungen ... letzten zehn Jahre vor Eintritt des
Erbfalls, ... oberhalb ... Freibetragsgrenze ... 1.700 Euro lagen. Der
Staat kann seinen Anspruch drei Jahre nach ... Tod des
Leistungsempfängers geltend machen.
Grundgedanke dabei ist, ... der Staat ... Möglichkeit hat, ... Erben
die Leistungen zurückzufordern, ... der Leistungsempfänger erhalten
hat, weil Teile seines Vermögens geschützt ... folglich nicht
angerechnet wurden.
Erben müssen nur aus ... ihnen zugeflossenen Erbe Arbeitslosengeld
II-Zahlungen erstatten. Ihr sonstiges Vermögen ... Einkommen wird
nicht angetastet. ... Ersatzpflicht ist auf ... Wert ... Nachlasses
zum Zeitpunkt ... Erbfalles begrenzt. Zum Nachlass gehört ... gesamte
Vermögen ... Verstorbenen.
Die neue Regelung zur Erbenhaftung ist ... Sozialhilferecht angelehnt.
KONTEXT
>> Alles über Hartz IV auf REGIERUNGonline
<http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/-,11826/Arbeitslosengeld-II-Hartz-IV.htm>
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