Vertrag für Hochzeits- und Eventfotografie
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber:
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
und
Fotograf:
(Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
nachfolgend jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Fotograf verpflichtet sich, anlässlich der im Folgenden beschriebenen Veranstaltung Fotodienstleistungen zu erbringen:
- Art der Veranstaltung: (z.B. Hochzeit, Geburtstagsfeier, Firmenfeier)
- Datum der Veranstaltung:
- Ort der Veranstaltung:
- Geplante Dauer der Fotodienstleistungen: (Startzeit und Endzeit)
(2) Der Fotograf verpflichtet sich, die Fotografien im digitalen Format und in der vertraglich vereinbarten Anzahl und Qualität zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Fotograf wird nach bestem Wissen und Gewissen handeln und sich bemühen, qualitativ hochwertige Bilder zu liefern, die den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen.
§ 2 Leistungen und Pflichten des Fotografen
(1) Der Fotograf ist verpflichtet, das Equipment und alle notwendigen Materialien zur Durchführung der Fotodienstleistungen bereitzustellen.
(2) Der Fotograf übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sorgfältige Durchführung der Fotodienstleistungen. Dies umfasst insbesondere:
- Die Erstellung von Fotografien gemäß den Vorgaben des Auftraggebers.
- Die Bearbeitung der Fotografien (Farbkorrekturen, Zuschnitt, Retusche) im vereinbarten Umfang.
- Die Übergabe der fertigen Fotografien an den Auftraggeber innerhalb von (X) Wochen nach der Veranstaltung.
(3) Der Fotograf wird keine Fotografien oder Videos erstellen, die den guten Ruf des Auftraggebers schädigen könnten oder die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzen.
(4) Der Fotograf verpflichtet sich, während der gesamten vereinbarten Dauer der Veranstaltung anwesend zu sein. Sollte der Fotograf aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Krankheit) nicht teilnehmen können, verpflichtet er sich, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und[ENDE DER VORSCHAU]
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