Vertrag für Social Media Foto und Video Content Creation
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber:
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
und
Content Creator:
(Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
nachfolgend jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Content Creator verpflichtet sich, für den Auftraggeber die im Folgenden beschriebenen Foto- und Videoinhalte für Social Media Plattformen zu erstellen:
- Art des Projekts: (z.B. Werbekampagne, Produktvorstellung, Influencer-Kooperation)
- Geplante Social Media Plattformen: (z.B. Instagram, TikTok, YouTube)
- Geplanter Veröffentlichungszeitraum:
- Umfang der Inhalte: (z.B. Anzahl der Fotos, Länge der Videos, Anzahl der Posts)
- Spezifische Anforderungen: (z.B. Hochformat-Videos, kurze Clips, Textüberlagerungen)
- Weitere Vorgaben: (z.B. Stilrichtung, Branding, Farbschema)
(2) Der Content Creator verpflichtet sich, die Inhalte in der vertraglich vereinbarten Qualität und zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern.
§ 2 Leistungen und Pflichten des Content Creators
(1) Der Content Creator ist verantwortlich für die Konzeption, Erstellung und Bearbeitung der Foto- und Videoinhalte gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Dies umfasst:
- Entwicklung eines kreativen Konzepts für die Inhalte.
- Aufnahme von Foto- und Videomaterial in den vereinbarten Formaten und nach den festgelegten Vorgaben.
- Bearbeitung der Inhalte, einschließlich Schnitt, Farbanpassung, Hinzufügung von Texten oder Effekten.
- Übergabe der fertigen Inhalte in dem vereinbarten Format und innerhalb der[ENDE DER VORSCHAU]
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