Vertrag mit Mitarbeitern zur Verwendung von Fotos
[Vollständiger Name des Mitarbeiters], im Folgenden als „der Mitarbeiter“ bezeichnet,
und
[Vollständiger Firmenname], im Folgenden als „das Unternehmen“ bezeichnet,
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Präambel
Der Mitarbeiter erklärt sich bereit, dass vom Unternehmen angefertigte Fotografien und/oder Videoaufnahmen seiner Person (im Folgenden „die Aufnahmen“) für Unternehmenszwecke verwendet werden dürfen. Diese Vereinbarung regelt die Einräumung von Nutzungsrechten an den Aufnahmen gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) der Bundesrepublik Deutschland.
1. Einräumung von Nutzungsrechten
Der Mitarbeiter räumt dem Unternehmen hiermit das nicht-exklusive, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht ein, die Aufnahmen in allen bekannten Medienarten zu verwenden. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung und Umgestaltung der Aufnahmen. Die Nutzung umfasst die Veröffentlichung auf der Unternehmenswebseite, in sozialen Medien, in Werbematerialien, in Unternehmenspräsentationen und in anderen vom Unternehmen genutzten oder erstellten Medien.
2. Freiwilligkeit und Widerruf
Die Einwilligung des Mitarbeiters erfolgt freiwillig. Der Mitarbeiter[ENDE DER VORSCHAU]
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