Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die von der Hauptversammlung am ___ erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird am ___ auslaufen. Der Gesellschaft soll erneut eine Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien eingeräumt werden.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Erwerb eigener Aktien

 

a) Die Gesellschaft wird bis zum ____ ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden. Sie darf nicht zum Zwecke des Handelns mit eigenen Aktien genutzt werden.

 

b) Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien einer im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Gesellschaft bzw. durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.

 

- Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) das arithmetische Mittel der an den letzten zehn Handelstagen vor dem Erwerb der Aktien festgestellten Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Frankfurter 

[ENDE DER VORSCHAU]




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