Personalberatungsvertrag Personalsuche

zwischen

 

____________

(Auftraggeber)

 

und

 

_________

(Auftragnehmer)

 

 

1.         Der Auftragnehmer präsentiert dem Auftraggeber für seine Suche nach einem geeigneten Arbeitnehmer für den Bereich "____________________" einen Kandidaten, sofern dieser bereit ist, für den Auftraggeber tätig zu werden.

 

2.         Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Ersatzkandidaten zu präsentieren und übernimmt keine Verantwortung für die Eignung des Kandidaten.

 

3.         Als Honorar für die Tätigkeit des Auftragnehmers wird vereinbart:

 

20% des vertraglich vereinbarten Jahresbruttogehaltes des Arbeitnehmers mit dem Auftraggeber. Der Vergütungsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftragnehmer ein anderes Vertragsverhältnis als ein Arbeitsverhältnis mit dem Kandidaten begründet.

 

50% des vereinbarten Honorars werden bei[ENDE DER VORSCHAU]

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