Vereinbarung zum Beratungsauftrag

 

 

V E R E I N B A R U N G E N G E N

zum Beratungs-Auftrag

 

Zwischen der Firma

 

 

 

 

- im folgenden kurz Klient genannt –

und

 

Unternehmensberatung

Postleitzahl Frankfurt

- im folgenden kurz Berater genannt –

werden folgende Vereinbarungen getroffen:

 

1. Der Klient beauftragt den Berater, ihn bei der Suche und Auslese

 

zu beraten

 

2. Der Berater

- informiert sich in einem persönlichen Gespräch mit dem Klienten über das Unternehmen, die Aufgaben der zu besetzenden Position und ihr „menschliches Umfeld“. Dabei werden die Auswahlkriterien erarbeitet und festgelegt;

- arbeitet einen Anzeigenplan aus, schlägt geeignete Werbeträger vor uns legt die Erscheinungsdaten fest;

- textet, gestaltet und schaltet zielgruppengerechte Personalanzeigen auf der Basis des „Telefonhörer-Layouts“ der Name Unternehmensberatung in Abstimmung mit dem Klienten;

- führt telefonische Kurz-Interviews mit den anrufenden Interessenten – auch am Samstag/Sonntag – und trifft dabei eine Vor-Auswahl nach den mit dem Klienten erarbeiteten objektiven Kriterien und faktischen Anforderungen

- motiviert die aussichtsreichen Interessenten zur schriftlichen Bewerbung (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Lichtbild usw.);

- nimmt gemeinsam mit dem Klienten eine vergleichende Analyse der eingehenden Bewerbungen und die Auswahl der Gesprächspartner für ein erstes persönliches Kennenlernen vor;

- erteilt den Bewerbern Zwischenbescheide, verwaltet die Bewerbungsunterlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen und verschickt Absagebriefe;

- lädt die chancenreichsten Interessenten zu einem persönlichen Kennenlernen ein und interviewt sie im Beisein des Klienten;

- führt gemeinsame Endgespräche mit den bestgeeigneten Bewerbern durch und berät den Klienten bei der Entscheidungsfindung.

 

3. Im Interesse der Bewerber[ENDE DER VORSCHAU]

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