Mietvertrag zur Errichtung, Betrieb und Wartung einer Photovoltaikanlage
Mietvertrag
Zwischen
_____________________,
vertreten durch
(im folgenden Vermieter genannt)
und
(im folgenden Mieter genannt)
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Mietobjekt
Vermietet wird ..............qm Dachfläche des ...............................................
gelegen in
......................................................................................................
zur Errichtung, Betrieb und Wartung einer Photovoltaikanlage.
§ 2 Mietzweck
(1) Die überlassene Dachfläche darf der Mieter nur zur Solarstromerzeugung mittels einer Photovoltaikanlage nutzen.
(2) Der Mieter ist berechtigt,
a) bis zu .........m2 Photovoltaikanlagen auf der vorgenannten Dachfläche gemäß den beiliegenden Planungsunterlagen zu errichten und betreiben. Nachträgliche wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
b) die notwendigen technischen Verbindungseinrichtungen zum Strom- und Telekommunikationsnetz herzustellen und zu nutzen. Dabei wird dem Mieter gestattet, die notwendigen technischen Verbindungseinrichtungen zum Strom- und Telekommunikationsnetz in der Räumlichkeit ............. zu installieren.
(3) Die Photovoltaikanlage, sowie sämtliche vom Mieter vertragsgemäß mit der Mietsache verbundenen Einrichtungen und Anlagen verbleiben im Eigentum des Mieters.
§ 3 Mietdauer
Der Vertrag beginnt am...........und endet am.................. . Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht bis zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wurde.
§ 4 Miete
(1) Ab der Inbetriebnahme beträgt die jährliche Miete ..........% der dem Mieter zustehenden jährlichen Einspeisevergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Der Vermieter hat das Recht, die hierüber vom Netzbetreiber erstellten Unterlagen und Rechnungen einzusehen und hiervon eine Abschrift zu erhalten.
(3) Die Miete ist jährlich zu ermitteln und im nachhinein zur Zahlung fällig.[ENDE DER VORSCHAU]
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