Optionsvereinbarung für Photovoltaik-Anlage
OPTIONSVERTRAG
auf Abschluss eines Flächennutzungsvertrages für Photovoltaikanlagen mit Benennungsrecht des Vertragspartners
Der Grundstückseigentümer: _______________
(im Folgenden Eigentümer genannt)
und
_______________
(im Folgenden Projektentwickler genannt)
vereinbaren nachfolgend bestimmtes Optionsrecht auf Abschluss eines Flächennutzungsvertrages zum Betrieb von Photovoltaikanlagen mit Benennungsrecht des Vertragspartners.
Dieser Optionsvertrag ist in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsschließenden zur Bekundung ihres Einverständnisses unterschrieben. Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung erhalten.
Der als Anlage beigefügte Flächennutzungsvertrag ist wesentlicher Bestandteil dieses Optionsvertrages.
1. Der Grundstückseigentümer ist alleiniger Eigentümer einer Freilandfläche, die zur Nutzung für den Betrieb von Photovoltaikanlagen geeignet ist. Die Projektentwickler projektieren und errichten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), und bieten diese Investoren zum Kauf an, die die PV-Anlagen auf eigene Rechnung unterhalten und betreiben.
2. Der Grundstückseigentümer räumt den Projektentwicklern eine bis zum ____________ (Optionsfrist) befristete Option auf Abschluss des als Anlage beigefügten Flächennutzungsvertrages für PV-Anlagen ein mit dem Recht, einen Investor als Vertragspartner des Grundstückeigentümers zu benennen. Eine Verlängerung der Option kann nur einvernehmlich erfolgen.
3. Die Projektentwickler werden sich bemühen, innerhalb der Optionsfrist einen Investor zu finden. Die Projektentwickler gehen keine Verpflichtung ein, dem Grundstückseigentümer einen Investor zu benennen.
4. Der Eigentümer erhält für die Einräumung der Option keine Vergütung.
5. Der Eigentümer erklärt, keine Verpflichtung bezüglich der Freilandfläche eingegangen zu sein, die die Durchführung dieses Vertrages behindern, und verpflichtet sich, dies während der Dauer der Optionsfrist auch nicht zu tun.
6. Der Eigentümer sichert außerdem zu, dass er[ENDE DER VORSCHAU]
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