Vermietung/Verpachtung einer Photovoltaik-Anlage

Zwischen

Vermieter/Pächter:
Name: [Vermieter Name]
Adresse: [Vermieter Adresse]
(im Folgenden „Vermieter“ genannt)

und

Mieter/Pächter:
Name: [Mieter Name]
Adresse: [Mieter Adresse]
(im Folgenden „Mieter“ genannt)

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Vermieter vermietet/verpachtet hiermit an den Mieter die Photovoltaik-Anlage, die sich auf dem Dach der Liegenschaft in [Adresse der Liegenschaft] befindet, zur Nutzung für die Dauer dieses Vertrages.

1.2 Die Photovoltaik-Anlage umfasst folgende Komponenten: [genaue Beschreibung der PV-Anlage und aller dazugehörigen Komponenten].

§ 2 Miet-/Pachtzeit

2.1 Dieser Vertrag beginnt am [Datum] und endet am [Datum], sofern er nicht gemäß § 7 verlängert oder vorzeitig beendet wird.

§ 3 Miet-/Pachtzins

3.1 Der Mieter zahlt an den Vermieter einen monatlichen Miet-/Pachtzins in Höhe von [Betrag in Euro].

3.2 Der Miet-/Pachtzins ist jeweils zum Ersten eines Monats fällig und an den Vermieter zu zahlen.

§ 4 Nutzungsrechte und -pflichten

4.1 Der Mieter ist berechtigt, die Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung von elektrischer Energie zu nutzen.

4.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Photovoltaik-Anlage pfleglich zu behandeln und keine Veränderungen daran vorzunehmen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt zu haben.

§ 5 Wartung und Instandhaltung

5.1 Die Wartung und Instandhaltung der Photovoltaik-Anlage obliegt dem Vermieter. Der Mieter hat etwaige Schäden oder Funktionsstörungen unverzüglich dem Vermieter zu melden.

5.2 Der Vermieter hat das Recht, nach vorheriger Ankündigung die Photovoltaik-Anlage zu inspizieren und notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen.

§ 6 Haftung

6.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Betrieb der Photovoltaik-Anlage entstehen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters.

§ 7 Vertragsverlängerung und -beendigung

7.1 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich zu kündigen.

7.2 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt der Anspruch auf den Miet-/Pachtzins bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit bestehen.

§ 8 Versicherung

8.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Photovoltaik-Anlage auf seine Kosten gegen alle üblichen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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