Geschäftsordnung (TAT)
Präambel
Diese Geschäftsordnung regelt die Organisation, Zuständigkeiten und Arbeitsweise des Vorstands der [Name der AG] (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung der Gesellschaft.
§ 1 Allgemeines
- Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.
- Der Vorstand besteht aus [Anzahl] Mitgliedern, es sei denn, die Satzung bestimmt anders. Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.
§ 2 Aufgaben und Pflichten
- Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der geltenden Gesetze, der Satzung, den Weisungen des Aufsichtsrats und dieser Geschäftsordnung.
- Zu den Hauptaufgaben des Vorstands gehören die strategische Planung, die Steuerung der Geschäftsbereiche, das Risikomanagement sowie die Überwachung der operativen Tätigkeiten.
- Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Unternehmensrichtlinien und arbeitet darauf hin, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.
§ 3 Beschlussfassung und Vertretung
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von dem Vorsitzenden des Vorstands oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen werden.
- Die Sitzungen finden mindestens einmal monatlich statt.
- Beschlüsse des Vorstands werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
- Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen, das von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu[ENDE DER VORSCHAU]
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