Vorkaufrechtsvertrag für ein Gemälde

Vertrag

zwischen

____________ in ____________

– nachfolgend Vorkaufsverpflichteter genannt –

und

____________ in ____________

– nachfolgend Vorkaufsberechtigter genannt –

1.   Der Vorkaufsverpflichtete ist Eigentümer des Gemäldes _______ von ____________

2.   Der Vorkaufsverpflichtete räumt hiermit dem Vorkaufsberechtigten ein Vorkaufsrecht auf dieses Gemälde für die Dauer von zwei Jahren ein. Als Beginn der Zweijahresfrist vereinbaren die Vertragschließenden den ____________

3.   Das Vorkaufsrecht entsteht auch, wenn ein Kaufvertrag mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht mit einem gesetzlichen Erbe erfolgt.

4.   Der Vorkaufsverpflichtete verpflichtet sich, jeden Käufer von dem Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten und dem Vorkaufsberechtigten unverzüglich nach Abschluss eines Verkaufs vom Inhalt des Vertrags Mitteilung zu machen.

5.   Soweit ein Dritter sich im Rahmen eines Kaufvertrags gegenüber dem Vorkaufsverpflichteten zur Erbringung einer Nebenleistung verpflichtet, die nicht in Geld schätzbar ist, gilt § 466 

[ENDE DER VORSCHAU]




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