Aufführungsvertrag zwischen Verlag und Veranstalter mit ausschließlichem Recht
Aufführungsvertrag
Aufführungsvertrag zwischen
_______
im folgenden "Verlag"
und
_______
im folgenden "Bühne"
§ 1 Aufführungsrecht
(1) ... Verlag räumt ... Bühne ... örtlich ausschließliche Recht ... zur bühnenmäßigen Aufführung ... Werkes
_______
von
_______
in deutscher Sprache ... _______ sowie ... den Gastspielorten _______
(2) ... Verlag räumt ... Bühne unentgeltlich ... Optionsrecht ... folgende weitere Gastspielorte ein: _______
(3) ... Optionsfrist beginnt mit Vertragsschluß ... endet am _______ ... Option soll schriftlich ausgeübt werden.
(4) Austauschgastspiele ... Bühne mit anderen Theatern, bei denen gegenseitig als Vergütung nur ... Kasseneinnahme am Spielort vereinbart ist, bedürfen ... schriftlichen Genehmigung durch ... Verlag.
(5) ... Verlag steht ... Bühne gegenüber ... die Aufführungsrechte ... und stellt sie ... berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Bei Geltendmachung derartiger Ansprüche ist ... Bühne verpflichtet, ... Verlag unverzüglich ... benachrichtigen.
(6) ... Verlag haftet nicht aus unberechtigten Aufführungen. Er wird jedoch - nötigenfalls auch gerichtlich - gegen nicht genehmigte Aufführungen Dritter vorgehen.
§ 2 Aufführungspflicht
(1) ... Bühne verpflichtet sich, ... Werk ... (Monat) _______, spätestens bis (Monat) _______, als Abendvorstellung aufzuführen.
(2) ... Pflicht zur Aufführung besteht ferner hinsichtlich ... Gastspielorte aus § 1 Abs. 1 sowie hinsichtlich ... weiteren Gastspielorte aus § 1 Abs. 2 dieses Vertrages, soweit ... Option ausgeübt ist.
§ 3 Sonstige Verwertung
(1) ... Aufführung an anderen Spielstätten als denjenigen, ... in § 1 genannt sind, ist nicht gestattet. ... Übertragung ... Aufführungsrechts durch ... Bühne auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) ... Verlag ist nicht gehindert, ... Werk anderweitig auszuwerten ... auswerten ... lassen. ... Verlag ist verpflichtet, ... Bühne auf Wunsch Auskunft über ... von ihm getroffenen Verfügungen zur Auswertung als Film, ... Hör- ... Fernsehfunk sowie ... Video-Bereich ... geben, soweit dafür ... berechtigtes Interesse ... Bühne besteht.
(3) ... Bühne ist nicht berechtigt, ... Aufführung durch Lautsprecher ... Bildschirm öffentlich wahrnehmbar ... machen. Gestattet ist ... Wahrnehmbarmachung ... Aufführung ... Theater ... zu spät kommende Besucher ... für betriebsinterne Zwecke. Soweit damit Rechte Dritter betroffen sind, werden diese durch ... Vertrag nicht berührt.
(4) Kostenlose Aufführungen sind nur mit schriftlicher Erlaubnis ... Verlages zulässig.
§ 4 Regelsammlung
(1) Soweit dieser Vertrag keine anderslautende Regelung enthält, wird sein Inhalt durch ... Regelsammlung ... Bühnenverlage ... Bühnenvertriebe einerseits ... der Bühnen andererseits ... der jeweils gültigen Fassung einschließlich ihrer Anlagen bestimmt.
(2) Dies gilt insbesondere ... die Einzelregelungen hinsichtlich ... Urhebervergütung, ... Aufführungsmaterials (unter Berücksichtigung ... nachstehenden § 5), ... Abrechnung ... Zahlung, ... übrigen Pflichten ... Bühne ... Verlag, ... Schadensersatzes, ... Kündigung ... der Rechtsnachfolge.
(3) ... Regelsammlung ... der gegenwärtig gültigen Fassung ist Anlage dieses Vertrages. Sollte während seiner Laufzeit ... Regelsammlung geändert werden, gilt ... Zeitpunkt ... endgültigen ... vollständigen Einigung ... beteiligten Verbände ab ... neue Fassung einschließlich ... entsprechenden Anlagen.
§ 5 Aufführungsmaterial
(1) ... Aufführungsmaterial wird ... Verlag geliefert.
(2) ... Bühne zahlt als Kaufpreis DM _______ zuzügl. gesetzlicher MWSt. pro Textbuch. ... Notenmaterial wird ... gesonderte Materialleihgebühr vereinbart.
§ 6 Konventionalstrafe ... Schadensersatz
(1) Bei grober Vertragsverletzung hat ... vertragstreue Teil Anspruch auf ... Vertragsstrafe ... Höhe ... _______ DM gegen ... anderen Teil. ... Geltendmachung eines darüber hinausgehenden materiellen und/oder immateriellen Schadens ist durch ... Konventionalstrafe nicht ausgeschlossen.
(2) Unabhängig ... den Voraussetzungen ... das Entstehen eines Anspruchs auf Vertragsstrafe haften ... Parteien wechselseitig auf Schäden, ... durch nicht ordnungsgemäße Erfüllung ... Vertrages entstehen.
(3) ... Anspruch auf Vertragserfüllung wird durch ... Geltendmachung ... Konventionalstrafe ... des Schadens nicht berührt, es sei denn, daß ... Vertrag wegen Unzumutbarkeit ... Fortsetzung ... dem vertragstreuen Teil rechtswirksam gekündigt ist.
§ 7 Dauer ... Vertrages
(1) ... Laufzeit ... Vertrages beginnt mit Abschluß, wenn kein besonderes Datum vereinbart ist.
(2) ... Vertrag endet am _______
§ 8 Schlußbestimmungen
(1) Änderungen ... Vertrages bedürfen ... Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn ... Erfordernis ... Schriftform abgeändert werden soll.
(2) Gerichtsstand ist ... Sitz ... Verlages.
Anlage zum Aufführungsvertrag
Sammlung ... Feststellungen ... geschäftlichen Beziehungen zwischen Theatern ... Verlegern (Regelsammlung Verlage (Vertriebe)/Bühnen) ab Spielzeit 1976/77 ... der Fassung ab ... Spielzeit 1993/94, abgedruckt ... Loseblattsammlung Bühnen- ... Musikrecht, III A, Herausgeber Deutscher Bühnenverein, Mykenae Verlag Rossberg Verlag Darmstadt.
1. Vergabe ... Erwerb ... Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung ... dramatischen Werken
1.1 Als Recht zur bühnenmäßigen Aufführung kommt ... Betracht ... Recht zur
1.1.1 Uraufführung,
1.1.2 deutschsprachigen Erstaufführung,
1.1.3 regional bestimmten Erstaufführung,
1.1.4 Aufführung eines urheberrechtlich geschützten dramatischen Werkes (Aufführungsrecht).
1.2 Das Aufführungsrecht umfaßt ... Recht zur bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes
1.2.1 im Original,
1.2.2 in ... Übersetzung,
1.2.3 in ... sonstigen Bearbeitung,
1.3 Das Aufführungsrecht kann eingeräumt werden als
1.3.1 örtlich ausschließliches Recht,
1.3.2 örtlich nicht ausschließliches Recht.
1.4 Die Übertragung ... Aufführungsrechtes ist wirksam nur ... die ... Aufführungsvertrag vereinbarten Spielstätten ... Bühne ... für ... namentlich genannten Gastspielorte ... Austauschgastspielorte. ... Aufführungsrecht darf ... der Bühne nicht auf Dritte übertragen werden.
1.5 Die Einräumung ... Rechtes zur bühnenmäßigen Aufführung berührt nicht ... Verfügungsberechtigung ... Verlages über jede andere Art ... Nutzung ... Verwertung ... Werkes.
Der Verlag ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch ... Bühne jederzeit Auskunft über ... von ihm getroffenen Verfügungen zur Verwertung ... Werkes als Film sowie ... Ton- ... Fernsehfunk ... ähnlichen technischen Einrichtungen ... geben, einschließlich ... Mitteilung über ... Stand dieser Verwertung, soweit sie ihm bekannt ist.
2. Aufführungsvertrag
2.1 Über ... Vergabe ... den Erwerb ... Aufführungsrechten an dramatischen Werken wird ... Aufführungsvertrag geschlossen.
2.1.1 Der Verlag übersendet ... Bühne ... Vertragsangebot.
2.1.2 Mit Übersendung ... Vertragsangebots teilt ... Verlag ... Bühne ... angemessene Frist mit, während ... er sich an sein Vertragsangebot gebunden hält.
2.1.3 Abgeschlossen ist ... Aufführungsvertrag, wenn sich ... mit ... Unterschrift ... Bühne versehene Vertragsausfertigung ... eine schriftliche (auch telegrafische) Bestätigung ... Annahme ... Vertragsangebots ... Besitz ... Verlages befindet. Wenn ... der Bühne Änderungen an ... Vertragsangebot ... Verlages angebracht werden, wird ... Vertrag erst wirksam, wenn ... Verlag entweder ... von ihm unterzeichnete geänderte Vertragsfassung zurückgesandt ... sich innerhalb ... Frist ... 14 Tagen nicht geäußert hat.
2.2 Der Verlag steht ... Bühne gegenüber ... die Aufführungsrechte ... und stellt sie ... berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
2.3 Der Verlag haftet nicht ... Nachteile ... Bühne aus unberechtigten Aufführungen. Er wird jedoch gegen ... ihm nicht genehmigte Aufführungen Dritter vorgehen, falls erforderlich auch gerichtlich.
2.4 Im Aufführungsvertrag soll ferner geregelt werden,
2.4.1 bis ... welchem Termin sich ... Bühne spätestens zur Aufführung ... Werkes verpflichtet,
2.4.2 zu welchem frühesten Termin ... Bühne zur Aufführung ... Werkes berechtigt ist,
2.4.3 welche Laufzeit ... Vertrag hat,
2.4.4 welcher Gerichtsstand ... das Vertragsverhältnis zwischen Verlag ... Bühne Gültigkeit hat.
2.5 Die Bühne ist verpflichtet, ... Werk ... den vertraglich vereinbarten Spielstätten ... Gastspielorten sowie innerhalb ... vertraglich festgelegten Fristen zur Aufführung ... bringen.
2.6 Der Verlag kann ... Bühne unentgeltlich ... befristetes Optionsrecht ... weitere ... benennende Gastspielorte einräumen. ... Option ist innerhalb ... festgelegten Frist schriftlich auszuüben.
2.7 Die Bühne ist nicht berechtigt, ... Aufführung ... Werkes durch Bildschirm, Lautsprecher ... ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar ... machen. Gestattet ist ... Bühne jedoch ... Wahrnehmbarmachung ... Aufführung ... Werkes ... betriebsinterne Zwecke einschließlich ... Wahrnehmung ... zuspätkommende Besucher, ... im Besitz ... gültigen Eintrittskarte sind. Dies ist jedoch stets nur innerhalb ... Theaters zulässig. Soweit hierbei Rechte ... Anspruch genommen werden, ... nicht ... der Verfügungsbefugnis ... Verlages liegen ... die ... Rahmen ... Aufführungsvertrages überschreiten, werden sie durch diese Regel nicht berührt.
3. Besondere Pflichten ... Bühne
Die Bühne ist verpflichtet,
3.1 die Aufführung angemessen vorzubereiten ... das Werk angemessen ... Spielplan auszunutzen;
3.2 Änderungen ... Werkes ... seines Titels ohne vorherige schriftliche Einwilligung ... Verlages ... unterlassen, es sei denn, daß ... Verlag seine Einwilligung dazu nach Treu ... Glauben nicht versagen kann. ... Zweifelsfällen hat ... Bühne ... Änderungen ... Verlag mitzuteilen;
3.3 die geplante Besetzung ... Hauptrollen ... den Namen ... Regisseurs ... des Dirigenten auf Wunsch ... Verlag mitzuteilen; bei Ur- ... wichtigen Erstaufführungen sind etwaige Gegenvorschläge nach Möglichkeit ... Betracht ... ziehen;
3.4 dem/den Urheber/n, ... Verlag ... deren Vertretern ... Teilnahme an ... Proben ... angemessenem Umfang ... in angemessener Weise ... ermöglichen ... ihnen ... diesem Zweck auf Wunsch ... Probenplan mitzuteilen;
3.5 dem Verlag ... Termin ... ersten Aufführung, sobald er angesetzt ist, möglichst aber acht Tage vor ... ersten Aufführung, mitzuteilen ... am Aufführungsort erscheinende Tagezeitungen einzuladen ... deren Berichte über ... Aufführung mit Quellenangaben sowie drei Programmhefte ... - soweit vereinbart - zwei Plakate unverzüglich ohne besondere Aufforderung ... unberechnet einzusenden;
3.6 dem Urheber ... dem Verlag auf Verlangen je zwei gute Plätze ... jeder Aufführung unentgeltlich zur Verfügung ... stellen. ... Anforderung soll bis spätestens 12 Uhr mittags ... Aufführungstages bei ... Bühne eingegangen sein. ... Recht auf Freikarten entfällt ... Freitag, Sonnabend ... alle gesetzlichen Feiertage, nicht aber bei Voraufführungen ... Premieren.
Die Plätze dürfen ... Urheber ... dem Verlag nicht mißbräuchlich, insbesondere nicht gegen Entgelt, weitergegeben werden;
3.7 das Bühnenwerk rechtzeitig anzukündigen ... angemessen ... propagieren. ... Programmheften/auf Theaterzetteln, Ankündigungen ... bei sonstiger Werbung ist ... Werk mit vollem Titel unter Nennung aller Urheber, ggf. des/der Bearbeiter/s, ... bezeichnen, sofern nicht ... Einzelangaben, auch ... mitwirkenden Personen, ganz ... überwiegend abgesehen wird. ... Programmheft bzw. auf ... Theaterzettel ist auch ... Verlag ... nennen.
3.8 Ankündigungen ... Aufführung eines Bühnenwerkes sollen vorher ... Verlag mitgeteilt werden.
4. Besondere Pflichten ... Verlages
Der Verlag ist verpflichtet,
4.1 das Werk aufführungsreif zur Verfügung ... stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird,
4.2 auf Änderungsvorschläge ... Bühne unverzüglich ... antworten.
5. Urhebervergütung
5.1 Die Bühne zahlt ... Verlag ... die Einräumung ... im Aufführungsvertrag genannten Rechte ... Urhebervergütung.
5.2.1 Von ... öffentlichen Hand unmittelbar ... mittelbar getragene Bühnen (Staats- ... Stadttheater, Landesbühnen sowie Festspiele) zahlen ... Urhebervergütung ... Form ... Urheberabgabe pro Besucher ... Vorstellung (vgl. Anlage I).
5.2.2 Als Besucher gilt derjenige Personenkreis, ... den Theatereintrittskarten ausgegeben werden. Als ausgegebene Theatereintrittskarten gelten sowohl ... im freien Verkauf als auch an Besucherorganisationen ... dergleichen abgegebene Karten, Anrechts-, Abonnement- ... Steuerkarten. Ausgenommen sind Dienstkarten, Pressekarten, Karten nach Ziff. 3.6 sowie Freikarten ... Hausmitglieder, Repräsentanten ... Theater ... der Kulturpolitik ... für Premieren, nicht aber sonstige Freikarten. Bühnen, ... die üblichen Premiereneinladungen nicht ... einer Vorstellung unterbringen können ... wollen, haben ... Recht, diese auf zwei weitere Vorstellungen ... verteilen.
5.2.3 Die Urheberabgabe wird ... der Regel unterschritten werden
5.2.3.1 bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen ... urheberrechtlich geschützten anderen Bearbeitungen urheberrechtlich nicht ... nicht mehr geschützter Werke,
5.2.3.2 bei Werkverbindungen, bei denen nur noch ... Werk Urheberrechtsschutz genießt.
5.2.4 Werden mehrere nicht abendfüllende Werke ... einer Vorstellung aufgeführt, ist ... Urheberabgabe aufzuteilen. Ist eines dieser Werke nicht geschützt, gilt Ziff. 5.2.3 entsprechend.
5.2.5 Für musikalisch-dramatische Werke, ... im Schauspiel aufgeführt werden, bedarf ... Höhe ... Urheberabgabe ... besonderen Vereinbarung. ... Sätze ... musikalisch-dramatische Werke sollen dabei nicht überschritten, diejenigen ... Sprachwerke nicht unterschritten werden.
5.2.6 Für alle Tagesvorstellungen ... Bühnenwerken ... ermäßigten Eintrittspreisen wird ... Urheberabgabe um ... Drittel ermäßigt; ... Kinder- ... Jugendstücke kann sie bis zur Hälfte ermäßigt werden.
5.2.7 Die Urhebervergütung (Summe ... Urheberabgaben pro Vorstellung) beträgt mindestens 12% ... höchstens 18% ... Roheinnahme (Ziff. 5.7) - (Mindest- ... Höchstsatz). ... den Fällen nach Ziff. 5.2.3 ... 5.2.4 reduzieren sich Mindest- ... Höchstsätze entsprechend.
5.2.8.1 Für Aufführungen ... Studios ... Werkstattbühnen, ... mobilen Theaters sowie ... Spielstätten bis ... 200 Plätzen können auf ... Urhebervergütung ... Sinne ... Ziff. 5.1 anzurechnende Garantien pro Vorstellung ... Aufführungsserie vereinbart werden. Bei ... Aufführung
1. von musikalischen Werken ist je nach Gruppenzugehörigkeit ... Sinne ... Ziffer 5.2.1.2 ... Anlage I ... Garantie ... mindestens
in ... Gruppen I u. II 450 DM
in Gruppe III 375 DM
in Gruppe IV 300 DM
in Gruppe V 225 DM
in ... Gruppen VI, VII u. VIII 180 DM
und
2. von Sprachwerken ist je nach Gruppenzugehörigkeit ... Sinne ... Ziffer 5.2.1.4 ... Anlage I ... Garantie
in ... Gruppen I u. II 300 DM
in Gruppe III 250 DM
in Gruppe IV 200 DM
in Gruppe V 150 DM
in ... Gruppen VI u. VII 120 DM
zu zahlen.
5.2.8.2 Auf ... Urhebervergütung ... Sinne ... Ziffer 5.1. anzurechnende Garantien sollen auch ... Uraufführungen ... Bühnenwerken deutschsprachiger Urheber, soweit es sich nicht um Auftragswerke handelt, vereinbart werden, wenn ... dem Urheber noch nicht mehr als drei Bühnenwerke (einschl. Auftragswerke) uraufgeführt worden sind.
5.2.9 Die Regel ... Mindest- ... Höchstsätze (Ziff. 5.2.7) gilt ... den Fällen ... Ziff. 5.2.6 ... 5.2.8 nicht.
5.3.1 Privattheater zahlen als Urhebervergütung ... der Regel ... der Roheinnahme ... Aufführungen ... Urheberanteil ... 10%.
5.3.2 Der Urheberanteil ... Privattheater kann nach ... Regeln ... Ziff. 5.2.3 ... 5.2.4 unterschritten werden.
5.3.3 Für Aufführungen ... Privattheatern mit geringer Platzkapazität können pro Aufführung ... Aufführungsserie Pauschalen vereinbart werden.
5.3.4 Der Urheberanteil ... Privattheater, deren Etat überwiegend aus Mitteln ... öffentlichen Hand subventioniert wird, regelt sich nach Ziff. 5.2.1 (vgl. Anlage II).
5.4.1 Für Gastspiele ... Bühnen werden 10% ... Roheinnahme ... des ... gastierenden Bühne gezahlten Gesamtbetrages - wenn dieser höher ist - vergütet (vgl. Ziff. 5.7.4). Bei repräsentativen Einzelgastspielen mit unverhältnismäßig hohen Sach- ... Dienstleistungskosten soll ... Ermäßigung ... Urhebervergütung vereinbart werden.
5.4.2 Der Urheberanteil ... Gastspiele kann nach ... Regeln ... Ziff. 5.2.3 ... 5.2.4 unterschritten werden.
5.4.3 Für Austausch-Gastspiele ... Bühne mit anderen Theatern, bei denen gegenseitig als Vergütung nur ... Kasseneinnahme am bespielten Ort vereinbart ist, bemißt sich ... Urheberanteil nach ... Urheberabgabe ... bespielten Bühne.
5.5 Für öffentliche Generalproben (und Voraufführungen) gegen Entgelt, auch wenn es ... Dritten gezahlt wird, ist mit ... Verlag vorher schriftlich ... angemessene Urhebervergütung ... vereinbaren.
5.6 Kostenlose Aufführungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung ... Verlages zulässig.
5.7.1 Roheinnahme ist ... Einnahme ... Bühne aus ... Verkauf ... Eintrittskarten einschließlich theatereigener Vorverkaufsaufschläge ... dem Verkauf ... Steuerkarten, ... Anteil an Platzmieten ... Platzzuschüssen (sowohl ... öffentlicher als auch privater Hand), ... auf ... einzelne Vorstellung entfällt. ... die Platzzuschüsse ... Berliner Privattheater gilt bis ... einer Neuvereinbarung ... bisherige Regelung.
5.7.2 Nicht ... den Roheinnahmen gehören
5.7.2.1 die aufgrund verpflichtender Anordnung besonders erhobenen AVA-Zuschläge, ... nicht ... Kasse ... Bühne verbleiben, sondern ... soziale Zwecke bestimmt sind ... die als durchlaufende Gelder behandelt werden;
5.7.2.2 die ... die Kleiderablage ... Programmheft/Theaterzettel gesondert neben ... Eintrittspreis erhobenen Beträge. Diese Beträge sollen ... im Verhältnis zum Eintrittspreis angemessenen Satz nicht überschreiten;
5.7.2.3 im Eintrittspreis enthaltene Beträge ... Programmheft/Theaterzettel ... Garderobe, soweit sie zusammen nicht 20% ... Durchschnittskartenpreises überschreiten.
5.7.3 Gibt ... Bühne ... Gesamtheit ... Plätze ... einen Teil ... Plätze nicht unmittelbar an ... Besucher ab, ... gilt als Roheinnahme ... zwischen ihr ... dem Abnehmer vereinbarte Preis (Pachtsumme, Pauschalvergütung usw.). Ist ... Bühne an ... die Vergütungssumme übersteigenden Einnahmen beteiligt ... werden außerdem ... der Bühne daneben gesonderte Eintrittskarten verkauft, müssen ... die daraus resultierenden Mehreinnahmen Urheberanteile gezahlt werden.
5.7.4 Bei Gastspielen gilt als Roheinnahme ... vom Abnehmer erzielte Kasseneinnahme, ist ... vom Abnehmer gezahlte Gesamtbetrag ... die Durchführung ... Vorstellung höher, ... gilt dieser als Roheinnahme.
6. Aufführungsmaterial
6.1 Die Bühne ist nach ... näheren Bestimmungen ... Aufführungsvertrages berechtigt ... verpflichtet, ... Aufführungsmaterial käuflich ... mietweise ... Verlag ... beziehen. Ausnahmen ... dieser Regel sind ... Aufführungsvertrag ... vereinbaren. Soweit Material benutzt wird, ... rechtlich zulässig hergestellt ... von ... Bühne erworben wurde, entfällt ... Verpflichtung ... Bühne.
6.2 Der Verlag ist verpflichtet, ... Bühne ... Aufführungsmaterial ... dem ... Aufführungsvertrag vereinbarten Termin ... gebrauchsfähigem Zustand ... liefern.
6.3 Die Bühne ist verpflichtet, ... Verlag unbrauchbar gewordene ... in Verlust geratene Materiale ... ersetzen; dasselbe gilt ... die ... Verlag infolge ... Zustandes ... zurückgesandten Materials vorzunehmenden Instandsetzungsarbeiten ... die dafür entstehenden Kosten.
6.4 Soweit nicht ... Aufführungsvertrag etwas anderes vereinbart worden ist, hat ... Bühne ... Verlag ... Material innerhalb ... 30 Tagen nach Aufführung ... Werkes, spätestens jedoch unverzüglich nach Vertragsablauf zurückzuschicken.
6.5 Die Benutzung ... Materials ... einen anderen als ... Vertragszweck ist ohne Einwilligung ... Verlages unzulässig.
6.6 Für Textmaterial wird zwischen ... Bühne ... dem Verlag ... Aufführungsvertrag ... Kauf- ... Mietpreis vereinbart.
6.7 Für Musikmaterial zahlt ... Bühne ... Verlag ... Vergütung nach Maßgabe ... Anlage III. ... Ur- ... Erstaufführungen können besondere Vereinbarungen getroffen werden.
6.7.1 Anstelle ... Pauschalvergütung können ... Aufführungsvertrag auch Einzelvergütungen pro Aufführung ... Werkes vereinbart werden.
6.7.2 Für Materiallieferungen, ... den Umfang eines ... die betreffenden Bühnen üblichen kompletten Aufführungsmaterials übersteigen, kann ... zusätzliche Vergütung ... Aufführungsvertrag vereinbart werden.
6.7.3 Dasselbe gilt ... den Fall, daß ... Materiallieferung früher als vier Monate vor ... Premiere gewünscht wird.
6.8 Bei ... Verlängerung ... Vertrages ... eine zweite Spielzeit soll ... Verlag ... Bühne ... Rabatt ... 10%, bei ... Verlängerung ... eine dritte Spielzeit ... Rabatt ... 20% einräumen.
6.8.1 Bei ... Benutzungsdauer (Mietdauer) ... Materials ... nur sechs Monaten ... weniger soll ... Verlag ... Bühne ... Rabatt ... 30% gewähren.
6.8.2 Bei Gastspielen kann ... Zuschlag auf ... Materialvergütung ... musikalisch-dramatische Werke erhoben werden, dieser Zuschlag gilt jedoch nicht ... Landesbühnen.
7. Abrechnung ... Zahlung
7.1 Die Abrechnung ... die Zahlung ... sich aus ... Ziff. 5 ... 6 ergebenden Beträge erfolgt monatlich, spätestens bis 15 Tage nach Monatsende.
7.2 Zu ... Beträgen tritt ... gesetzliche Mehrwertsteuer.
7.3 Die Abrechnung ist ... Verlag kostenfrei ... übersenden. Dabei sind ... Roheinnahmen ... die Zahl ... Besucher nach Ziff. 5.2.2 pro Vorstellung anzugeben.
Auf Verlangen ... Verlages hat ... Bühne ... Kassenberichte kostenfrei zur Einsichtnahme ... übersenden.
7.4 Der Verlag kann ... Einsichtnahme selbst ... auch durch ... Neue Zentralstelle ... Bühnenautoren ... Bühnenverleger GmbH ... alle notwendigen Unterlagen verlangen.
7.5 Bei nicht fristgemäßer Zahlung ... Bühne wird ... Säumniszuschlag ... 1% ... jeden angefangenen Kalendermonat nach Eintritt ... Fälligkeit erhoben. ... Geltendmachen eines weiteren Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. ... Säumniszuschlag wird ... den Zeitraum nicht erhoben, um ... sich ... Abrechnung mit ... Verlag dadurch verzögert, daß ... Bühne ... Abrechnungsunterlagen ... Gastspielorten ... Besucherorganisationen nicht fristgemäß vorliegen.
7.6 Muß zur Einziehung ausstehender Tantiemen ... Neue Zentralstelle beauftragt werden, gehen ... zur Einziehung erforderlichen Kosten ... Neuen Zentralstelle ... Lasten ... Bühne.
7.7 Für Forderungen aus abgeschlossenen Aufführungsverträgen gilt ... regelmäßige Verjährungsfrist ... 30 Jahren.
8. Aufzeichnung auf Bild- und/oder Tonträger ... betriebsinterne Zwecke
8.1 Die Aufzeichnung ... Aufführung eines Werkes ganz ... in Teilen auf Bild- und/oder Tonträger ... archivalischen ... anderen betriebsinternen Zwecken bedarf ... schriftlichen Genehmigung durch ... Verlag. ... Genehmigung schließt ... Befugnis zur Aufzeichnung ... Proben ein.
8.2 Wird ... Genehmigung nach Ziff. 8.1 erteilt, ist ... Bühne berechtigt, zwei Bild- und/oder Tonträger (jeweils ... Mutterband ... eine Kopie) herzustellen. ... Recht zur Verwendung ... Bänder ... archivalische Zwecke wird unbefristet, ... andere betriebsinterne Zwecke ... die Dauer ... drei Jahren eingeräumt.
8.3 Für ... Genehmigung werden folgende Vergütungen erhoben:
8.3.1 für ... Aufzeichnung auf Bildtonträger ... deren betriebsinterne Nutzung und/oder Archivierung ... Zweihundertfache ... im Aufführungsvertrag vereinbarten Urheberabgabe pro Besucher,
8.3.2 für ... Aufzeichnung auf Tonträger ... deren betriebsinterne Nutzung und/oder Archivierung ... Drittel ... Gebühr nach Ziff. 8.3.1.
8.4 Die Vergütung ... die Aufzeichnung durch Privattheater nach Ziff. 5.3.1 wird ... Einzelfall zwischen Bühne ... Verlag vereinbart; sie soll ... der Regel ... von ... vergleichbaren, ... der öffentlichen Hand getragenen Bühne ... zahlende Vergütung unterschreiten.
8.5 Zusätzlich ... den Vergütungen nach Ziff. 8.3 ... 8.4 ist als Materialentschädigung (Ziff. 6.7) einmalig ... Zuschlag ... Höhe ... 3% auf ... vereinbarte Materialmietgebühr ... zahlen. Dies gilt auch ... gemeinfreie Werke, bei denen reversgebundenes Aufführungsmaterial verwendet wird. Mit ... Zuschlag ist ... Materialentschädigung ... die Aufzeichnung nach Ziff. 8.3.1 ... 8.3.2 pauschal abgegolten.
8.6 Die Vergütungen nach Ziff. 8.3 bis 8.5 sollen ... der Regel unterschritten werden, wenn ... Bühne lediglich einzelne Proben ... Teile ... Aufführung auf Bild- und/oder Tonträger aufzeichnet. ... Zuständigkeit ... GEMA bleibt unberührt.
8.7 Die Vergütungen sind vier Wochen nach ... Aufzeichnung ... einer Summe fällig. ... Ziff. 7.2 ... 7.5 bis 7.7 gelten entsprechend.
8.8 Die Bühne ist verpflichtet, ... unbefugte Verwendung ... Aufzeichnung durch Dritte auszuschließen. ... den Fall, daß ... Aufzeichnung ... Werkes ... der Bühne ... von Dritten ... andere als ... in Ziff. 8.1 genannten Zwecke mißbräuchlich Verwendung findet, gelten Ziff. 9.1 ... 9.3 entsprechend.
9. Schadensersatz, Kündigung, Rechtsnachfolge ... Schriftform
9.1 Der Verlag ... die Bühne haften ... den ... ihnen durch nicht ordnungsgemäße Erfüllung ... Vertrages verschuldeten Schaden.
9.2 Fällt ... zwischen ... Parteien vereinbarte Gastspielaufführung aus, weil ... zu bespielende Ort ... Aufführung nicht abnimmt, hat ... Verlag gegen ... Bühne Anspruch auf Ersatz ... entgangenen Gewinns, jedoch keinen Anspruch auf Erstattung eines weiteren Schadens ... auf Zahlung ... Konventionalstrafe.
9.3 Falls ... der beiden Vertragsteile ... Bestimmung ... Aufführungsvertrages gröblich verletzt, hat ... vertragsuntreue Teil ... vertragstreuen Teil ... im Aufführungsvertrag näher ... bestimmenden Betrag ... zahlen, ohne daß ... Pflicht zur Vertragserfüllung erlischt. Außerdem kann ... diesem Fall ... vertragstreue Teil ... Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm dessen Fortsetzung nicht zugemutet werden kann.
9.4 Rechte ... Pflichten aus ... Aufführungsvertrag gehen auf ... Rechtsnachfolger ... Vertragsteile über.
9.5 Änderungen ... Aufführungsvertrages, Verlängerungen, Optionen ... Nebenabreden erhalten nur durch schriftliche Vereinbarung Rechtswirksamkeit.
Anmerkungen:
1. Zu ... Regel 5.2.2 ist ... vereinbaren, ob auch bei ... Berechnung ... Urheberabgabe Freikarten ausgenommen sind, ... bei Fernsehaufzeichnungen ... Aufführung aufgrund ... Behinderungen ... Publikums ausgegeben werden müssen.
2. Zu ... Regel 5.7.4 ist festzustellen, daß Reisekosten, Transportkosten ... Diäten ... den Gesamtbetrag gehören.
3. Zu ... Regel 6.8.2 besteht Einigkeit darüber, daß bei Austauschgastspielen ... Materialmietgebühr ... bespielten Bühne insgesamt nicht höher sein sollte als ... Mietgebühr, ... die bespielende Bühne ... zahlen hat.
Anlage I
Urheberabgabe ... Staats-, Stadttheater sowie Landesbühnen ... Festspiele.
5.2.1.1 Musikalische Werke
Die Urheberabgabe pro Besucher ... Vorstellung beträgt ... Musiktheater ... den Spielzeiten 1995/96 ... 1996/97 ... die Bühnen der
Gruppe I 4,98 DM
Gruppe II 3,45 DM
Gruppe III 3,18 DM
Gruppe IV 2,78 DM
Gruppe V 2,40 DM
Gruppe VI 2,19 DM
Gruppe VII 2,02 DM
Gruppe VIII 1,84 DM
5.2.1.2 In ... einzelnen Gruppen gehören ... Bühnen:
Gruppe I
Deutsche Oper Berlin, Berlin
Bayerische Staatsoper - Nationaltheater, München
Hamburgische Staatsoper, Hamburg
Staatstheater Stuttgart, Stuttgart
Deutsche Staatsoper Berlin, Berlin
Gruppe II
Deutsche Oper am Rhein (Spielstätte Düsseldorf), Düsseldorf
Städtische Bühnen Frankfurt, Frankfurt/Main
Komische Oper Berlin, Berlin
Sächsische Staatsoper Dresden, Dresden
Gruppe III
Oper ... Stadt Köln, Köln
Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH, Hannover
Oper ... Stadt Bonn, Bonn
Gruppe IV
Deutsche Oper am Rhein (Spielstätte Duisburg), Duisburg
Theater ... Philharmonie Essen, Essen
Nationaltheater Mannheim, Mannheim
Staatstheater am Gärtnerplatz, München
Badisches Staatstheater Karlsruhe, Karlsruhe
Städtische Bühnen Nürnberg, Nürnberg
Städtische Bühnen Dortmund, Dortmund
Oper Leipzig, Leipzig
Gruppe V
Theater ... Freien Hansestadt Bremen, Bremen
Staatstheater Kassel, Kassel
Theater ... Westens, Berlin
Hessisches Staatstheater, Wiesbaden
Staatstheater Braunschweig, Braunschweig
Bühnen ... Landeshauptstadt Kiel, Kiel
Städtische Bühnen Augsburg, Augsburg
Staatstheater Darmstadt, Darmstadt
Saarländisches Staatstheater, Saarbrücken
Wuppertaler Bühnen, Wuppertal
Gruppe VI
Städtische Bühnen Freiburg, Freiburg
Musiktheater ... Revier, Gelsenkirchen
Metropol-Theater Berlin, Berlin
Städtische Bühnen Bielefeld, Bielefeld
Städtisches Theater Chemnitz, Chemnitz
Städtische Bühnen Erfurt, Erfurt
Nationaltheater Weimar, Weimar
Vereinigte Städtische Bühnen Krefeld, Mönchengladbach
Opernhaus Halle, Halle
Oldenburgisches Staatstheater, Oldenburg
Städtische Bühnen Münster, Münster
Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin, Schwerin
Pfalztheater Kaiserslautern, Kaiserslautern
Guppe VII
Bühnen ... Hansestadt Lübeck, Lübeck
Theater ... Landeshauptstadt Mainz, Mainz
Landestheater Dessau, Dessau
Theater ... Stadt Heidelberg, Heidelberg
Staatstheater Cottbus, Cottbus
Stadttheater Aachen, Aachen
Theater ... Stadt Koblenz, Koblenz
Städtische Bühne Hagen, Hagen
Bühnen ... Stadt Gera, Gera
Volkstheater Rostock, Rostock
Theater ... Landeshauptstadt Magdeburg, Magdeburg
Städtische Bühnen Osnabrück, Osnabrück
Landesbühne Sachsen, Radebeul
Landestheater Detmold, Detmold
Stadttheater Pforzheim, Pforzheim
Schleswig-Holsteinisches Landestheater ... Sinfonieorchester, Schleswig
Stadttheater Würzburg, Würzburg
Staatsoperette Dresden, Dresden
Gruppe VIII
Hans-Otto-Theater Potsdam, Potsdam
Stadttheater Gießen, Gießen
Theater ... Sadt Trier, Trier
Ulmer Theater, Ulm
Nordostoberfränkisches Städtebundtheater, Hof
Theater Zwickau, Zwickau
Landestheater Coburg, Coburg
Vogtlandtheater Plauen, Plauen
Stadttheater Hildesheim, Hildesheim
Landestheater Altenburg, Altenburg
Mitteldeutsches Landestheater, Wittenberg
Stadttheater Regensburg, Regensburg
Musiktheater Görlitz, Görlitz
Theater Stralsund, Stralsund
Kleist-Theater, Frankfurt/Oder
Brandenburger Theater, Brandenburg
Theater ... Altmark, Stendal
Theater Nordhausen - Lohorchester Sondershausen, Nordhausen
Theater Greifswald, Greifswald
Nordharzer Städtebundtheater, Halberstadt
Landestheater Mecklenburg, Neustrelitz
Deutsch-Sorbisches Volkstheater Bautzen, Bautzen
Stadttheater Bremerhaven, Bremerhaven
Stadttheater Freiberg, Freiberg
Thüringer Landestheater Rudolstadt und
Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt
Stadttheater Lüneburg, Lüneburg
Landesbühne Sachsen-Anhalt Lutherstadt Eisleben, Eisleben
Südostbayerisches Städtetheater, Landshut-Passau
Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg, Annaberg-Buchholz
Landestheater ... Landeskapelle Eisenach, Eisenach
Musikalische Komödie, Leipzig
5.2.1.3 Sprachwerke
Die Urheberabgabe pro Besucher ... Vorstellung beträgt ... Sprechtheater ... den Spielzeiten 1995/96 ... 1996/97 ... die Bühnen der
Gruppe I 2,78 DM
Gruppe II 2,30 DM
Gruppe III 2,13 DM
Gruppe IV 1,95 DM
Gruppe V 1,79 DM
Gruppe VI 1,59 DM
Gruppe VII 1,38 DM
5.2.1.4 In ... einzelnen Gruppen gehören ... Bühnen:
Gruppe I
Deutsches Theater ... Kammerspiele Berlin, Berlin
Düsseldorfer Schauspielhaus, Düsseldorf
Staatstheater Stuttgart, Stuttgart
Bayerisches Staatsschauspiel, München
Städtische Bühnen Frankfurt, Frankfurt/Main
Deutsches Schauspielhaus, Hamburg
Münchner Kammerspiele, München
Schauspielhaus Bochum, Bochum
Gruppe II
Thalia-Theater, Hamburg
Schauspielhaus ... Stadt Bonn, Bonn
Staatsschauspiel Dresden, Dresden
Schauspielhaus Köln, Köln
Volksbühne Berlin, Berlin
Leipziger Schauspiel, Leipzig
Theater ... Philharmonie Essen, Essen
Niedersächsisches Staatstheater Hannover, Hannover
Städtische Bühnen Nürnberg, Nürnberg
Gruppe III
Nationaltheater Mannheim, Mannheim
Städtische Bühnen Dortmund, Dortmund
Städtische Bühnen Freiburg, Freiburg
Badisches Staatstheater Karlsruhe, Karlsruhe
carrousel-Theater, Berlin
Deutsches Theater ... Göttingen, Göttingen
Gruppe IV
Theater ... Freien Hansestadt Bremen, Bremen
Staatstheater Kassel, Kassel
Städtische Bühnen Bielefeld, Bielefeld
Stadttheater Ingolstadt, Ingolstadt
Theater Oberhausen, Oberhausen
Odenburgisches Staatstheater, Oldenburg
Bühnen ... Landeshauptstadt Kiel, Kiel
Theater ... Landeshauptstadt Erfurt, Erfurt
Volkstheater Rostock, Rostock
Stadttheater Konstanz, Konstanz
Maxim-Gorki-Theater, Berlin
Neues Theater/Schauspiel Halle, Halle
Saarländisches Staatstheater, Saarbrücken
Staatstheater Darmstadt, Darmstadt
Theater ... Stadt Heidelberg, Heidelberg
Hessisches Staatstheater Wiesbaden, Wiesbaden
Wuppertaler Bühnen, Wuppertal
Gruppe V
Städtische Bühnen Münster, Münster
Nationaltheater Weimar, Weimar
Städtische Bühnen Augsburg, Augsburg
Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin, Schwerin
Landesbühne Württemberg-Hohenzollern, Tübingen
Stadttheater Aachen, Aachen
Vereinigte Städtische Bühnen Krefeld-Mönchengladbach
beide Spielstätten
Theater ... Landeshauptstadt Mainz, Mainz
Landesbühne Hannover, Hannover
Schleswig-Holsteinisches Landestheater ... Sinfonieorchester, Schleswig
Städtisches Theater Chemnitz, Chemnitz
Bühnen ... Hansestadt Lübeck, Lübeck
Landesbühne Niedersachsen-Nord, Wilhelmshaven
Hans-Otto-Theater, Potsdam
Freie Kammerspiele Magdeburg, Magdeburg
Staatstheater Braunschweig, Braunschweig
Württembergische Landesbühne Esslingen, Esslingen
Gruppe VI
Theater ... Stadt Baden-Baden, Baden-Baden
Rheinisches Landestheater, Neuss
Stadttheater Regensburg, Regensburg
Pfalztheater Kaiserslautern, Kaiserslautern
Stadttheater Pforzheim, Pforzheim
Stadttheater Gießen, Gießen
Badische Landesbühne, Bruchsal
Theater ... Stadt Koblenz, Koblenz
Ückermärkische Bühnen, Schwedt
Landesbühne Sachsen, Dresden-Radebeul
Schloßtheater Celle, Celle
E.T.A. Hoffmann-Theater, Bamberg
Thalia-Theater Halle, Halle
Kleist-Theater, Frankfurt/Oder
Stadttheater Hildesheim, Hildesheim
Landestheater Detmold, Detmold
Stadttheater Würzburg, Würzburg
Theater ... Landeshauptstadt Magdeburg, Magdeburg
Westfälisches Landestheater, Castrop-Rauxel
Städtische Bühnen Osnabrück, Osnabrück
Deutsch-Sorbisches Volkstheater Bautzen, Bautzen
Neue Bühne/Theater ... Sadt Senftenberg, Senftenberg
Theater ... Jungen Generation, Dresden
Bühnen ... Stadt Gera, Gera
Ulmer Theater, Ulm
Theater ... Stadt Trier, Trier
Stadttheater Bremerhaven, Bremerhaven
Theater ... Stadt Heilbronn, Heilbronn
Vogtlandtheater Plauen, Plauen
Landestheater Coburg, Coburg
Landestheater Dessau, Dessau
Staatstheater Cottbus, Cottbus
Theater Zeitz, Zeitz
Gruppe VII
Theater ... Altmark, Stendal
Landestheater Altenburg, Altenburg
Mecklenburgisches Landestheater Parchim, Parchim
Theater ... Jugend, München
Theater Greifswald, Greifswald
Theater Zwickau, Zwickau
Theater ... Jungen Welt, Leipzig
Mitteldeutsches Landestheater, Wittenberg
Landesbühnen Sachsen-Anhalt Lutherstadt Eisleben, Eisleben
Stadttheater Freiberg, Freiberg
Landestheater Schwaben, Memmingen
Landestheater Mecklenburg, Neustrelitz
Nordostoberfränkisches Städtebundtheater, Hof
Theater Stralsund, Stralsund
Südostbayerisches Städtebundtheater, Landshut-Passau
Theater Nordhausen - Loh Orchester Sondershausen, Nordhausen
Thüringer Landestheater Rudolstadt und
Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt, Rudolstadt
Nordharzer Städtebundtheater, Halberstadt
Landestheater Burghofbühne, Dinslaken
Gerhart-Hauptmann-Theater, Zittau
Grenzlandtheater, Aachen
Stadttheater Aalen, Aalen
Landestheater Rheinland-Pfalz, Neuwied
Landestheater Anklam, Anklam
Stadttheater Lüneburg, Lüneburg
Eduard-von-Winterstein-Theater Annaberg, Annaberg-Buchholz
Schloßtheater Moers, Moers
Stadttheater Erlangen, Erlangen
Anlage II
Die Privattheater, deren Urheberabgabe sich nach Ziff. 5.3.4 regelt, gehören ... die folgenden Gruppen (5.2.1.3 ... Anlage I):
Gruppe II
Schaubühne am Lehniner Platz, Berlin
Gruppe V
Münchner Volkstheater, München
Gruppe VI
Renaissance-Theater, Berlin
Altes Schauspielhaus ... Komödie ... Marquardt, Stuttgart
Gruppe VII
Marburger Schauspiel, Marburg
Westfälische Kammerspiele, Paderborn
Wolfgang-Borchert-Theater, Zimmertheater, Münster
Volkstheater Frankfurt, Frankfurt Main
Grips-Theater GmbH, Berlin
Kammerspiele Düsseldorf, Düsseldorf
Kammertheater, Karlsruhe
Anlage III
Musikmaterialmietgebühren nach Ziff. 6.7
Die Musikmaterialmietgebühr beträgt ... die Spielzeiten 1995/96 ... 1996/97 ... die Bühnen der
Gruppe I DM 8 009,56 bis 9 661,69
Gruppe II DM 6 824,80 bis 8 636,23
Gruppe III DM 5 799,34 bis 7 451,47
Gruppe IV DM 4 671,54 bis 6 312,07
Gruppe V DM 3 589,11 bis 5 172,67
Gruppe VI DM 2 267,20 bis 4 044,87
In ... einzelnen Gruppen gehören ... Bühnen
Gruppe I
Deutsche Oper Berlin, Berlin
Deutsche Oper am Rhein (Spielstätten Düsseldorf ... Duisburg)
Hamburgische Staatsoper, Hamburg
Bayerische Staatsoper - Nationaltheater, München
Staatstheater Stutgart, Stuttgart
Gruppe II
Oper ... Stadt Bonn, Bonn
Städtische Bühnen Frankfurt, Frankfurt/Main
Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH, Hannover
Oper ... Stadt Köln, Köln
Deutsche Staatsoper Berlin, Berlin
Oper Leipzig, Leipzig
Sächsische Staatsoper Dresden, Dresden
Gruppe III
Theater ... Freien Hansestadt Bremen, Bremen
Städtische Bühnen Dortmund, Dortmund
Musiktheater ... Revier, Gelsenkirchen (und Spielstätte Bochum)
Badisches Staatstheater Karlsruhe, Karlsruhe
Nationaltheater Mannheim, Mannheim
Staatstheater am Gärtnerplatz, München
Bayerische Staatsoper (Spielstätte Cuvilléstheater)
Städtische Bühnen Nürnberg, Nürnberg
Hessisches Staatstheater Wiesbaden, Wiesbaden
Wuppertaler Bühnen, Wuppertal
Komische Oper Berlin, Berlin
Gruppe IV
Städtische Bühnen Augsburg, Augsburg
Staatstheater Braunschweig, Braunschweig
Staatstheater Darmstadt, Darmstadt
Theater ... Philharmonie Essen, Essen
Staatstheater Kassel, Kassel
Bühnen ... Landeshauptstadt Kiel, Kiel
Oldenburgisches Staatstheater, Oldenburg
Gruppe V
Stadttheater Aachen, Aachen
Städtische Bühnen Bielefeld, Bielefeld
Städtische Bühnen Freiburg, Freiburg
Städtische Bühne Hagen, Hagen
Städtische Bühne Heidelberg, Heidelberg
Bühnen ... Hansestadt Lübeck, Lübeck
Vereinigte Städtische Bühnen Krefeld-Mönchengladbach
Theater ... Landeshauptstadt Mainz
Städtische Bühnen Münster, Münster
Saarländisches Staatstheater, Saarbrücken
Stadttheater Würzburg, Würzburg
Gruppe VI
Alle übrigen Bühnen.
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