Tournee-Veranstaltungsvertrag (zwischen dem Tournee-Unternehmen und dem örtlichen Veranstalter)

zwischen

_______

 

im folgenden "Tournee-Unternehmen"

und

_______

 

im folgenden "Veranstalter".

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Inszenierung des Bühnenstückes

 

_______

 

von

 

_______

Regie _______

mit _______

 

von dem Tournee-Unternehmen zu übernehmen und

 

am _______ (Datum)

in _______ (Veranstaltungsort)

um _______ (Vorstellungsbeginn)

 

zur Aufführung gelangen zu lassen.

 

§ 2 Honorierung

(1) Der Veranstalter zahlt für die Aufführung pro Vorstellung einen Pauschalbetrag von

 EUR _______

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Alle eventuellen kommunalen oder sonstigen Abgaben trägt der Veranstalter.

 

§ 3 Pflichten des Tournee-Unternehmens

(1) Das Tournee-Unternehmen stellt die Vorstellung mit Ensemble, Kostümen, Dekorationen und Musik (Orchester mit _______ Musikern).

(2) Die Reise- und Aufenthaltskosten trägt das Tournee-Unternehmen.

 

§ 4 Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter stellt das spielfertige Haus einschließlich Beleuchtung und Heizung mit den erforderlichen Versicherungen.

(2) Am Tage des ersten Gastspiels steht die Bühne ab 14 Uhr mit dem notwendigen technischen Personal (Bühnenarbeiter und Beleuchter) dem Tournee-Unternehmen zur Verfügung.

(3) Außerdem stellt der Veranstalter die erforderliche Anzahl von Garderobenhilfen, Kassiererinnen sowie das Bedienungs- und Kontrollpersonal.

 

§ 5 Werbung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Werbung für das Gastspiel in angemessener Weise durchzuführen (Zeitungsinserate, Benachrichtigung der örtlichen Presse, Plakatanschlag usw.).

(2) Das Tournee-Unternehmen hat für die Tournee einheitliche Plakate im Format DIN A 1 hoch hergestellt. Der Veranstalter kauft davon _______ Stück zum Preise von _______ EUR pro Plakat zuzüglich Mehrwertsteuer, Porto und Verpackungsspesen. Diese Plakate werden bis zum _______ (Eingang beim Veranstalter) geliefert.

(3) Für die Vorstellungen stellt das 

[ENDE DER VORSCHAU]




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