Tournee-Veranstaltungsvertrag (zwischen dem Tournee-Unternehmen und dem örtlichen Veranstalter)
zwischen
_______
im folgenden "Tournee-Unternehmen"
und
_______
im folgenden "Veranstalter".
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, ... Inszenierung ... Bühnenstückes
_______
von
_______
Regie _______
mit _______
von ... Tournee-Unternehmen ... übernehmen und
am _______ (Datum)
in _______ (Veranstaltungsort)
um _______ (Vorstellungsbeginn)
zur Aufführung gelangen ... lassen.
§ 2 Honorierung
(1) ... Veranstalter zahlt ... die Aufführung pro Vorstellung ... Pauschalbetrag von
EUR _______
zuzüglich ... gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Alle eventuellen kommunalen ... sonstigen Abgaben trägt ... Veranstalter.
§ 3 Pflichten ... Tournee-Unternehmens
(1) ... Tournee-Unternehmen stellt ... Vorstellung mit Ensemble, Kostümen, Dekorationen ... Musik (Orchester mit _______ Musikern).
(2) ... Reise- ... Aufenthaltskosten trägt ... Tournee-Unternehmen.
§ 4 Pflichten ... Veranstalters
(1) ... Veranstalter stellt ... spielfertige Haus einschließlich Beleuchtung ... Heizung mit ... erforderlichen Versicherungen.
(2) Am Tage ... ersten Gastspiels steht ... Bühne ab 14 Uhr mit ... notwendigen technischen Personal (Bühnenarbeiter ... Beleuchter) ... Tournee-Unternehmen zur Verfügung.
(3) Außerdem stellt ... Veranstalter ... erforderliche Anzahl ... Garderobenhilfen, Kassiererinnen sowie ... Bedienungs- ... Kontrollpersonal.
§ 5 Werbung ... Veranstalters
(1) ... Veranstalter verpflichtet sich, ... Werbung ... das Gastspiel ... angemessener Weise durchzuführen (Zeitungsinserate, Benachrichtigung ... örtlichen Presse, Plakatanschlag usw.).
(2) ... Tournee-Unternehmen hat ... die Tournee einheitliche Plakate ... Format DIN A 1 hoch hergestellt. ... Veranstalter kauft davon _______ Stück zum Preise ... _______ EUR pro Plakat zuzüglich Mehrwertsteuer, Porto ... Verpackungsspesen. Diese Plakate werden bis zum _______ (Eingang beim Veranstalter) geliefert.
(3) ... die Vorstellungen stellt ... Tournee-Unternehmen Programme ... ausreichender Anzahl zur Verfügung, ... vom Veranstalter ... das Unternehmen zum Preise ... _______ EUR verkauft werden. ... Veranstalter erhält davon ... Beteiligung ... Höhe ... _______ EUR pro verkauftem Programm.
§ 6 Altersversorgungsabgabe
Der Veranstalter verpflichtet sich, 0, _______ EUR pro verkaufter Eintrittskarte ... die Bayerische Versicherungskammer als Abgabe zur Altersversorgung ... erheben. ... Gesamtbetrag wird ... Veranstalter unverzüglich direkt an ............. überwiesen. ... Abrechnung erfolgt gegenüber ... Tournee-Unternehmen.
§ 7 Abrechnung ... Fälligkeit
(1) Abrechnung ... Auszahlung ... bar erfolgen abendlich während ... Vorstellung - spätestens während ... Pause - an ... von ... Tournee-Unternehmen bezeichneten Vertreter, ... Tourneeleiter _______ ... dessen Stellvertreter.
(2) Bei prozentualer Beteiligung ... Tournee-Unternehmens an ... Kasseneinnah-men steht ... Tourneeleiter ... dessen Stellvertreter ... Recht ... Kassenkontrolle zu.
§ 8 Ausfall ... Vorstellung bei Erkrankung ... höherer Gewalt
Bei Erkrankung eines Hauptdarstellers ... bei höherer Gewalt, ... zum Ausfall ... Vorstellung führt, bestehen keine gegenseitigen Erfüllungs- ... Schadensersatzansprüche aus dieser Vereinbarung.
§ 9 Konventionalstrafe ... Schadensersatz
(1) Hat ... der Parteien ... Ausfall ... Vorstellungen ... vertreten, wird ... Vertragsstrafe ... Höhe ... _______ EUR vereinbart.
(2) ... Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
§ 10 Schlußbestimmungen
(1) Änderungen dieses Vertrages bedürfen ... Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn ... Erfordernis ... Schriftform bei Änderungen abgeändert werden soll.
(2) Ergänzend gilt deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist ... Sitz ... Tournee-Unternehmens.
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